Hausbautipps24 Erfahrungsberichte

Für Mängel beim Bauen ist ein Rechtsstreit vorprogrammiert

Dach FensterHausbau / Erfahrungsberichte:  Familie Wimmershaus aus Rostock hat mit einem Bauunternehmer ein Haus errichtet. Es gab kaum Mängel bis zur Hausübergabe und auch in den ersten Jahren waren außer Kleinigkeiten, die schnell behebbar waren, keine Beanstandungen erforderlich. Doch dann, nach 3-4 Jahren ging es los. Fliesen fielen von der Wand, Risse im Mauerwerk taten sich auf und die Fenster quollen auf. Da es sich um Holzfenster handelte, war guter Rat teuer, im wahrsten Sinne des Wortes.

 


Die Fenster beginnen zu faulen, Pilze setzen sich ab und allerlei kleinerer Tierchen tummeln sich auf der Fensterbank. Der Bauunternehmer lässt aufgrund der Mängel- Rügen der Familie Wimmershaus ein Gutachten anfertigen das zu dem Schluss kommt, dass offensichtlich ein Baumangel vorliegt.

Der Subunternehmer, der die Fenster eingebaut hat, wird aufgefordert, die Mängel zu beseitigen, was in diesem Falle nur heißen kann, dass die Fenster ausgewechselt werden müssen. Leider ist der Subunternehmer nicht mehr existent, das Insolvenzverfahren für seine Firma wurde mangels Masse eingestellt.

Jetzt wird der Fall brisant, denn auf die Schreiben der Familie Wimmershaus, die eine Beseitigung der Mängel vom Bauunternehmer fordern, wird von Seiten des Bauunternehmers gar nicht mehr reagiert, bzw. man wird immer wieder vertröstet. Der Faulungsprozess an den Fenstern nimmt zu die Mängel nehmen immer schlimmere Ausmaße an. Da in sechs Monaten die Gewährleistungsfrist abläuft, geht Familie Wimmershaus zu einem Rechtsanwalt. Die nächste Hiobsbotschaft kommt auf der Stelle, die Rechtsschutzversicherung leistet keinen Rechtsschutz wegen Mängel am Bau. Das ist bei fast allen Rechtsschutzversicherern der Fall. Der Anwalt rät der Familie Wimmershaus von einem Rechtstreit auf eigene Kosten ab.

Noch vor Ablauf der 5jährigen Gewährleistungsfrist lässt Familie Wimmershaus die Fenster auswechseln. Diesmal allerdings mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft des Handwerksbetriebes, der jetzt die Fenster eingebaut hat. Damit ist gewährleistet, daß auch bei einer Insolvenz des Fensterbauers die Gewährleitungsansprüche erfüllt werden.
   
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