Baubetreuung durch einen Sachverständigen schon von Baubeginn an einplanen
Hausbau / Bauplanung: Baumängel gehören für Bauherren und Sanierer oder Modernisierer zu den größten finanziellen Risiken. Neben hohen Kosten für die zu späte Beseitigung von Mängeln drohen Folgeschäden, wenn Fehler erst Jahre nach dem Ende der Arbeiten entdeckt werden. Wer sich rechtzeitig fachkundige und unabhängige Hilfe holt, fährt sicherer und kann erhebliche Summen einsparen, wie eine Studie des Instituts für Bauforschung Hannover im Auftrag des Bauherren-Schutzbund e.V. zeigt. Gegenstand der Untersuchung war der wirtschaftliche Nutzen, den Bauherren durch die Betreuung eines unabhängigen Sachverständigen haben. Bei 11.000 bis 12.000 Euro pro Bauvorhaben lag laut Studie die Einsparung durch eine baubegleitende Qualitätskontrolle.
Fortlaufende Kontrollen in entscheidenden Bauphasen
Die fortlaufende Begleitung des Bauvorhabens mit zehn bis zwölf Kontrollterminen in entscheidenden Bauphasen zeigte sich als wirkungsvoller Weg, um Mängel beim Bauen frühzeitig zu entdecken und erhebliche Summen einzusparen, die sonst für die Behebung von Folgeschäden oder durch Bauverzögerungen angefallen wären. Noch nicht einmal berücksichtigt wurden in der Studie langfristige Folgekosten, die zum Beispiel durch eine mangelhafte oder nicht vertragsgemäße Energieeffizienz des Vorhabens drohen.
Baubegleitung von Anfang an rechnet sich
Mängel zeigten sich laut Studie quer durch alle Gewerke und Bauphasen: vom Rohbau und der Dachkonstruktion über die Wärmedämmung, den Schall- und Brandschutz sowie die Gebäudeabdichtung bis zum Einbau von Türen und Fenstern sowie dem Innenausbau. "Es zeigt sich, dass umso mehr Mängelkosten eingespart werden, je eher die Kontrolltätigkeit beginnt", stellt Peter Mauel, erster Vorsitzender des BSB, zusammenfassend fest. "Sie sollte bereits in der Vorplanung einsetzen und dann in hoher Dichte erfolgen, um möglichst alle kritischen Punkte bei der Errichtung oder Modernisierung eines Gebäudes zu kontrollieren", rät Mauel. Unter www.bsb-ev.de gibt es ein kostenloses Ratgeberblatt zum Thema "Baubegleitende Qualitätskontrolle im Neu- und Altbau" sowie Adressen unabhängiger Bauherrenberater.
Vorsicht, Beweislastumkehr
Die Bauabnahme eines Gebäudes ist von großer Bedeutung für den Bauherren. Mit der Abnahme erkennt er als Auftraggeber die Leistung des Bauunternehmers als im Wesentlichen vertragsgemäß an. Bis zur Bauabnahme ist der Unternehmer in der Pflicht, nachzuweisen, dass er ein vertragsgemäßes Werk abliefert, danach liegt die Beweislast beim Bauherren, wenn er nicht zufrieden ist. Sinnvoll ist in jedem Fall eine förmliche Abnahme, bei der sich der Bauherr von einem Sachverständigen begleiten lässt.
Foto: djd/Bauherren-Schutzbund e.V.