Die DGUV Vorschrift 3: verpflichtend für jeden Arbeitgeber zur Sicherheit
Hausbau / Sicherheit: Eine Geräteprüfung nach der DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) muss jeder Arbeitgeber durchführen. Sie gewährleistet die Sicherheit in einer Firma. Es ist eine gesetzlich vorgeschriebene Elektroprüfung sämtlicher elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen. Alle Maschinen, Geräte und Anlagen müssen in regelmäßigen Abständen demnach untersucht werden. Normen und Vorschriften regeln exakt diese Prüfung.
Die Gefährdungsbeurteilung
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung werden diese Maßnahmen in jeder Firma individuell festgelegt. Gegenstand dieser Prüfung sind alle elektrisch betriebenen Geräte, die ortsveränderlich bzw. ortsfest sind. Dazu gehören sämtliche Maschinen und Anlagen im Betrieb. Zu den ortsveränderlichen Geräten zählen alle, die mit einem Steckeranschluss im Betrieb leicht bewegt werden können. Das sind beispielsweise alle Netzteile, alle Monitore und PCs. Aber auch handgeführte Bohrmaschinen, Wasserkocher, Kaffeemaschinen und Mehrfachsteckdosenleisten sowie Verlängerungskabel gehören dazu.
Auch die ortsfesten Geräte sind in der DGUV Vorschrift 3 verankert. Hier spricht man von Geräten, bei denen der Standort nicht ohne Hilfsmittel verändert werden kann. Hier kann der Anschluss über ein Versorgungsnetz oder einen Festanschluss erfolgen. Zu den ortsfesten Geräten gehören beispielsweise Klimaanlagen, Standbohrmaschinen, große Kaffee- und Getränkeautomaten oder Warmwasserspeicher.
Der Prüfer entscheidet
Sämtliche Geräte, die mit einem Stecker im Versorgungsnetz angeschlossen sind, können nach der DIN VDE-Norm 0701/0702 geprüft werden. Der Prüfer entscheidet vor Ort, welche VDE Norm individuell verwendet wird. Es gibt die DIN VDE 0701/0702 und die DIN VDE 0105-100, die für elektrische Anlagen gilt. Die Hersteller weisen außerdem die elektrischen Maschinen aus. Nach diesen Maschinenrichtlinien, die der Hersteller definiert, wird die Prüfung eingesetzt. Das Ziel der Elektroprüfung nach der DGUV Vorschrift 3 ist es, dass die Mitarbeiter geschützt werden. In Deutschland wurden durch nicht geprüfte Geräte pro Jahr ca. 3000 gefährliche Unfälle, teilweise mit Brandschäden, verursacht.
Der Auftraggeber ist pflichtig
Der Auftraggeber ist pflichtig, was den Schutz des Arbeitnehmers angeht. Sichere Betriebsmittel müssen zur Verfügung gestellt werden. Nach dem § 26 der Betriebssicherung Verordnung (BetrSichV) haftet hier der Arbeitgeber bei einer Unterlassung. Die DGUV Vorschrift 3 besagt auch, dass diese Prüfung nur durch eine ausgebildete und professionelle Elektrofachkraft durchgeführt werden darf. Es gibt etliche Vorschriften, Normen und Verordnungen, die eine Rolle spielen bei der DGUV Vorschrift 3. hierzu gehört die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie beschreibt alle betrieblichen Schutzmaßnahmen und Regelungen, die der Arbeitgeber umsetzen muss. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren zudem die Bestimmungen und zeigt den Stand der Arbeitsmedizin und Hygiene, der Technik und der sonstigen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse, was die Benutzung und die Bereitstellung der Arbeitsmittel in überwachungsbedürftigen Anlagen angeht.
Fazit:
Die DGUV Vorschrift 3 ist für jeden Arbeitgeber verpflichtend und dient für mehr Sicherheit in den Betrieben. Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich vorgeschriebene Elektroprüfung. Sie betrifft alle elektrischen Anlagen, Betriebsmittel, Geräte und Maschinen. Sie muss in kontinuierlichen Abständen durchgeführt werden und unterliegt etlichen Normen und Vorschriften. Nur professionell geschulte Elektroniker dürfen diese Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 durchführen. Die Gefährdungsbeurteilung wird dann in der Firma individuell bestimmt. Es werden ortsveränderliche und ortsfeste Geräte geprüft. Durch die regelmäßigen Tests können in Deutschland etliche Unfälle mit elektrischen Geräten vermieden werden.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Fotos: Karl-Heinz Laube / pixelio.de