Bestimmen Sie den Notar für den Grundstückskaufvertrag!
Vor dem Bauen / Grundstück: Der Grundstückskaufvertrag ist immer bei einem Notar abzuschließen. Auch jegliche Nebenabreden, die das Baugrundstück betreffen, müssen notariell vereinbart werden, damit sie wirksam werden.Achten Sie daher immer darauf, dass alle Nebenabreden, insbesondere solche, die zu Ihrem Vorteil von den sonstigen Vereinbarungen abweichen, auch ausreichend notariell dokumentiert werden.