Bestimmen Sie den Notar für den Grundstückskaufvertrag!
Bauen / Vor dem Bauen / Grundstück: Der Grundstückskaufvertrag ist immer bei einem Notar abzuschließen. Auch jegliche Nebenabreden, die das Baugrundstück betreffen, müssen notariell vereinbart werden, damit sie wirksam werden.Achten Sie daher immer darauf, dass alle Nebenabreden, insbesondere solche, die zu Ihrem Vorteil von den sonstigen Vereinbarungen abweichen, auch ausreichend notariell dokumentiert werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Grundstücksverkäufer als Bauunternehmer auch derjenige ist, der Ihr Haus bauen wird.
Meist will der Verkäufer den Notar bestimmen, bei dem der Grundstückskaufvertrag abgeschlossen werden soll. Versuchen Sie, dies zu verhindern. Wenn Sie mit dem Grundstücksverkäufer auch Ihr Haus bauen, ist auch der Bauwerkvertrag notariell abzuschließen. Der vom Verkäufer beauftragte Notar, wird in solchen Fällen die Verträge immer nach den Vorstellungen des Verkäufers anfertigen, meist sogar mit vom Verkäufer vorgefertigten Verträgen. Bedenken Sie immer: Der Notar des Verkäufers ist nicht Ihr Interessenvertreter.
Tipp:
Sie müssen in aller Regel die Notarkosten für den Grundstückskaufvertrag bezahlen. Nehmen Sie sich daher auch das Recht, den Notar Ihres Vertrauens zu bestimmen. Es gibt keinen zwingenden Grund, Ihnen dieses Verlangen abzuschlagen.