Zahlen Sie den Grundstückskaufpreis so spät wie möglich!
Bauen / Vor dem Bauen / Grundstück: Bevor Sie damit beginnen, Ihr Haus zu bauen, sollten Sie Ihre Baufinanzierung bei Ihrem Finanzierungsinstitut fest zugesagt bekommen haben.In dieser Kreditzusage sind auch bestimmte Modalitäten für die Auszahlung der Finanzierungsmittel vereinbart worden. In der Regel wird die erste Rate aus dem Baukredit für die Bezahlung oder Teilbezahlung des Grundstücks vereinbart worden sein. Ab der ersten Auszahlung müssen Sie daher auch Zinsen für den Kredit bezahlen.
Der Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung sollte vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages mit der Hausbank abgestimmt worden sein, damit die zugesagten Baufinanzierungsmittel pünktlich ausgezahlt werden können.
Es gilt die Regel, je später die Kaufpreiszahlung, desto höher der wirtschaftliche Vorteil für Sie. In keinem Fall darf die Zahlung des Grundstückskaufpreises vor Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch fällig werden.
Tipp:
Die Fälligkeit des Kaufpreises für das Grundstück sollten Sie an bestimmte Bedingungen, wie lastenfreie Übertragung des Grundstücks, Eintragung der Auflassungsvormerkung, abgeschlossene Vermessung, Nachweis, das keine Altlasten im Boden vorhanden sind u.ä. knüpfen