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Problematik bei der Dachsanierung denkmalgeschützter Immobilien

Dachsanierung denkmalgeschuetzter Immobilien

Hausbau / Dach:  Vor einem Jahrhundert existierten keinerlei Vorgaben für den Wärmeschutz. Und auch heute sind denkmalgeschützte Gebäude von den Vorschriften der Energie-Einsparverordnung EnEV ausgenommen.

 

 Dennoch kommen für das Dachdeckerhandwerk die Arbeiten an solchen historischen Gebäuden nicht selten einer „Quadratur des Kreises“ gleich. Denn einerseits setzt der Denkmalschutz sehr enge Grenzen, andererseits sind die Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks als „Stand der Technik“ verbindlich einzuhalten.

Oft sind bei alten Gebäuden Elemente der tragenden Unterkonstruktion wegen Pilz- oder Schädlingsbefalls erneuerungsbedürftig. Dann muss auch die Dacheindeckung abgebaut werden. Doch nur in seltenen Fällen sind die alten Eindeckungen wiederverwendbar. Umso wichtiger ist es bei einer bevorstehenden Sanierung historischer Bausubstanz am Dach, bereits im frühen Planungsstadium den Dachdecker zu involvieren. Am „runden Tisch“ mit Bauherr, Planer, Denkmalschutz und dem ausführenden Handwerker müssen dann realisierbare und finanzierbare Lösungen gefunden werden.

Dachdämmung bei historischen Dächern

So beispielsweise bei der Dachdämmung. Sind die Räume unter dem historischen Dach ausgebaut und müssen in der bestehenden Form erhalten werden, schließt dies meist eine Zwischensparren-Dämmung aus. Da kann die Alternative in einer Aufsparrendämmung liegen. Die aber erhöht den Dachaufbau mindestens um die Dicke der Dämmschicht. Hier ist also bereits in der Planungsphase ein machbarer Kompromiss mit dem Denkmalschutz und der Ausführung einer vom Bauherren gewünschten Wärmedämmung durch den Dachdecker zu entwickeln.

Die Erfahrung des Dachdeckers ist ebenso unverzichtbar, wenn die neue Dacheindeckung in Form, Farbe und Ausführung sich so weit wie möglich am historischen Original orientieren muss. Der Dachdecker verfügt über ein fundiertes Wissen über die Produktpaletten der unterschiedlichsten Hersteller von Eindeckungsmaterialien und deren fachgerechte Verarbeitung nach den aktuell geltenden Vorschriften. Dies gilt für eine keramische Dacheindeckung mit Tonziegeln ebenso wie für eine originalgetreue Nachbildung einer Schieferdeckung. Auch wenn Gauben, Türme oder Erker an die Dachfläche unmittelbar angrenzen, fordert der Denkmalschutz z. B. für Kehlen eine Ausführung, die als historisch getreu angesehen werden kann.

Bei Schwierigkeiten immer mit der Denkmalschutzbehörde zusammenarbeiten

Um die hohe Handwerkskunst der Metallbe- und -verarbeitung, die auch zum Dachdeckerhandwerk gehört, geht es bei der Sanierung oder Wiederherstellung von Turmspitzen, Zierelementen oder Wasserabführungen. Sofern keine Original-Vorlagen und Zeichnungen der betreffenden Elemente mehr existieren, muss der Dachdecker hier zusammen mit den Denkmalschützern machbare Lösungen entwickeln. Dazu muss der Dach-Experte auch ein umfassendes Wissen über Arbeitstechniken aus längst vergangenen Zeiten besitzen und diese auch wie die Meister von anno dazumal beherrschen.

Nur wenn ein historisches Gebäude so im neuen Glanz erstrahlt, dass sich der Betrachter in die Zeit seines Entstehens zurückversetzt fühlt, kann von einer gelungenen Sanierung gesprochen werden. Und daran hat neben den Planern und den Denkmalschützern auch der Dachdecker maßgeblichen Anteil.

Angebote qualifizierter Dachdecker-Fachbetriebe für die Arbeit an denkmalgeschützten Bauwerken können Sie hier anfordern.

Quelle: Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Sachsen

Foto: © 2017 Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Sachsen