Lichtfläche
Die Lichtfläche ist die lichte Maueröffnung, durch die Tageslicht in den Wohnraum gelangt. Die Landesbauordnungen sehen dafür verschiedene Größenordnungen vor. Generell soll die Mindestlichtfläche ca. 10 % der jeweiligen Raumfläche betragen. Das bedeutet, dass bei einem Wohnzimmer mit einer Grundfläche von 30qm mindestens3 qm Fensterfläche erforderlich sind. Je größer das Zimmer, desto größer müssen auch die Fensterflächen sein.
Hinzu kommt noch die Berechnung der Breite der Lichtfläche. Nach der zuständigen DIN 5034 soll die Breite der gesamten verwendbaren Lichtfläche 55 % der Raumbreite betragen. Bei einer Zimmerbreite von 5 m muss die Breite aller im Raum befindlichen Fenster also mindestens 2,75 m betragen.
Weitere Informationen über die praktischen Auswirkungen der Vorgaben für die Lichtfläche finden Sie auch in unseren Artikeln:
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