Haus gegen Einbruch sichern
Wer nicht Bestandteil dieser Statistik werden will, der sollte rechtzeitig vorbeugen.
Dabei helfen neben den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen vor allem Bausachverständige. Denn Einbruchsicherheit beginnt schon beim Neubau. Darauf weist der VPB ausdrücklich hin. Baubeschreibungen sehen heute häufig schon so genannte einbruchsichere Türen vor. Aber, so warnt der VPB: Einbruchsicher ist nicht gleich einbruchsicher. Die Türen müssen speziellen DIN-Normen (in diesem Fall der neu gefassten DIN V ENV 1627) genügen und sind dann ausdrücklich „geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Türen“. Diese Türen bestehen „aus einem Guss“, Türblatt, Schloss, Zarge und Beschlag sind genau auf einander abgestimmt, Schwachstellen ausgeschlossen.
Solche strengen Normen gelten auch für „geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende“ Fenster, Rollläden, Zylinderschlösser, Gitter, Beschläge und sonstige Produkte zur Nachrüstung des Hauses gegen Einbrüche. Am Bau sollte auf alle Fälle vom Sachverständigen geprüft werden, ob die vertraglich vereinbarte Qualität auch wirklich geliefert wurde.
Auch wer in einem alten Haus wohnt, der ist dunklen Gestalten nicht schutzlos ausgeliefert. Jedes Haus lässt sich nachrüsten, von der Tür bis zur Alarmanlage. Zu den neuralgischen Punkten im Einfamilienhaus gehören neben der Eingangstür die Keller-, Terrassen- und Balkontüren, vor allem letztere, wenn sie über Spaliere oder Regenrohre mühelos zu erreichen sind. Fenster, vor allem Kellerfenster müssen gesichert werden, aber auch Dachflächenfenster und Lichtkuppeln leisten dem Profi ungesichert keinen nennenswerten Widerstand.
Wichtig ist die lückenlose Sicherung des Hauses, mahnt der VPB. Die Systeme müssen aufeinander abgestimmt und vorschriftsmäßig eingebaut sein. Nur dann erfüllen sie tatsächlich ihren Zweck: Laut Kripo scheitern immerhin über ein Drittel aller Einbruchsversuche an den Sicherungsmaßnahmen in Häusern und Wohnungen.
Text & Fotoquelle: vpb.de