Energieausweis

Heute wichtiger denn je: der Energieausweis


Immobilien / Energieausweis:  Für jeden Neubau in der Deutschland ist er seit 2002 unverzichtbar: der Energieausweis. Seit 2008 besteht eine Pflicht für Energieausweise auch für Häuser und Wohnungen, die auf dem Immobilienmarkt angeboten werden. Jeder Miet- oder Kaufinteressent hat das Recht, sich den Energieausweis vorlegen zu lassen.

Wichtige Gründe haben für seine Einführung gesorgt und inzwischen ist es selbstverständlich bereits in der Bauplanung dafür zu sorgen, dass der Energiebedarf von Gebäuden sich innerhalb der vom Gesetzgeber vorgesehenen Grenzen hält. Und natürlich lässt sich heutzutage ein Energieausweis auch über das Internet erstellen.

 

Die Klimaschutzziele ändern das Verbraucherverhalten

Die Formen fossiler Energie wie etwa Erdgas und Kohle werden in den nächsten Jahren eine immer geringere Rolle spielen. Da derzeit immer noch die weitaus meisten Heizungssysteme in Deutschland auf Basis fossiler Energieträger funktionieren, müssen die kommenden Jahre zum Übergang auf die alternativen Energien genutzt werden. Energie-Einsparpotentiale sind insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung der Wärmedämmung von Immobilien und von Einsparmaßnahmen möglich. Gerade letzteres ist Ziel der durch die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007, aktualisiert 2014) eingeführten Energieausweise. Seit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1.5.2021 unterliegen die Energieausweise auch den darin geltenden Vorschriften.

Die wichtigsten Regeln für Energieausweise (Stand 2023)

1. Bei Besichtigungen muss der Energieausweis den Kauf- oder Mietinteressenten unaufgefordert vorgelegt werden.

2. Bei einem Vertragsabschluss muss der Energieausweis als Kopie oder im Original an den Käufer bzw. Mieter ausgehändigt werden.

3. In gewerblichen Immobilienanzeigen müssen verschiedene energetische Kennwerte angegeben werden; bei neuen Energieausweisen auf dem Stand der EnEV 2014 muss auch die Energieeffizienzklasse angegeben werden.

Der Energieverbrauch als Grundlage

Ein Energieausweis dient dazu, den festgestellten Verbrauch an Energie eines Gebäudes schriftlich zu dokumentieren. Hierbei wird allerdings nicht der tatsächliche Verbrauch als Maßstab genommen, da dieser zu keiner echten Vergleichbarkeit führt. Denn für den tatsächlichen Verbrauch ist tatsächlich eine Vielzahl von Faktoren ausschlaggebend. Dies betrifft vor allem die jeweils herrschenden Außentemperaturen. Diese variieren nicht nur von Winter zu Winter sondern auch von Region zu Region. Um hier für eine Vergleichbarkeit der Standards zu sorgen, wird für die Angaben im Energieausweis ein bestimmtes Normklima angenommen. Gleiches gilt für die Nutzung der Heizungsanlage. Bei der Berechnung wird hier von einer bestimmten gleichmäßigen Beheizung aller vom Energieausweis umfassten Wohnräume ausgegangen. Von daher lässt sich auch ein Energieausweis online beantragen.

Unterschiedliche Faktoren bei der Berechnung

Im Rahmen des Energieausweises wird zwischen dem Primärenergiebedarf, dem Endenergiebedarf sowie dem Energieverbrauchskennwert unterschieden. Beim Primärenergiebedarf geht es dabei um die Umweltverträglichkeit des Gebäudes als solchem im Hinblick auf die Energienutzung. Beim Endenergiebedarf werden Energiesparmaßnahmen wie eine verbesserte Wärmedämmung am Dach, an Fenstern und Türen mit in die Berechnung einbezogen. Der Energieverbrauchskennwert wird dagegen aus den realen Verbrauchkennziffern der letzten drei Jahre berechnet. Letzterer komm daher nicht bei Neubauten zum Tragen, sondern wenn die Ausstellung des Energieausweises im Rahmen von Umbaumaßnahmen an einem bereits bestehenden Gebäude notwendig wird.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Tim Reckmann / pixelio.de