Energieausweis

Der Energieausweis – was ist das eigentlich?

Immobilien / Energieausweis:  Viele Eigentümer einer Immobilie wissen noch nicht, dass sie seit dem 1. Mai 2014 gesetzlich dazu verpflichtet sind, bei einem Verkauf oder einer Vermietung ihrer Immobilie dem Interessenten einen gültigen Energieausweis der EnEV2014 (Energieeinsparverordnung) vorzulegen. Bereits in der Verkaufs- oder Vermietungsanzeige muss die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse genannt werden. Von dieser Verpflichtung gibt es nur wenige Ausnahmen, zum Beispiel wenn die Immobilie unter Denkmalschutz steht.

 

Der Energieausweis – wieso, weshalb, warum

Ein Energieausweis wird von zertifizierten Energieberatern und Dienstleistern wie Sprengnetter24 ausgestellt. Der Energieausweis ist ein Zertifikat, das Daten zur Energieeffizienz eines Gebäudes liefert. Die Daten im Energieausweis machen es möglich, verschiedene Gebäude im Hinblick auf ihre Energieeffizienz zu vergleichen. Zweck der Einführung des Energieausweises war es, den Immobilienmarkt hinsichtlich der Energieeffizienz eines Gebäudes transparent zu machen und es dem Verbraucher einfacher zu machen, zu erkennen, wie viel Energie eine Immobilie verbraucht und es ihm zu ermöglichen, direkte Vergleiche zwischen verschiedenen Objekten anzustellen.


Den Immobilienbesitzern droht eine empfindliche Geldbuße in Höhe von bis zu 15.000 Euro, wenn sie den Energieausweis nicht rechtzeitig oder nur unvollständig vorlegen können, daher sollte niemand mehr einen Verkauf oder eine Vermietung ohne Energieausweis planen. Den Energieausweis gibt es in zwei Versionen, den Verbrauchsausweis, der sich auf die Verbrauchswerte der Bewohner stützt, und den aussagekräftigeren Bedarfsausweis, der die energetische Qualität und die Energieeffizienz des Gebäudes ausweist.

Der große Unterschied liegt hier also in den völlig verschiedenen Berechnungsansätzen. Beide Versionen des Energieausweises sind 10 Jahre lang gültig, es sei denn, es werden während der Gültigkeitsdauer energetische Veränderungen an dem Gebäude vorgenommen. In dem Fall muss ein neuer Ausweis erstellt werden, ebenso wie nach Ablauf der Gültigkeitsdauer, denn eine Verlängerung des Energieausweises ist nicht möglich.

Entscheidend für eine gute oder schlechte Energieeffizienz ist sowohl beim Verbrauchsausweis als auch beim Bedarfsausweis, in welchem Bereich der Farbskala der Energieverbrauch des Gebäudes liegt, wobei Grün für eine gute und Rot für eine schlechte Energiebilanz stehen. Verkäufer und Vermieter von Gebäuden mit einer guten Energiebilanz sind gegenüber Eigentümern, deren Immobilien eine schlechtere Energieeffizienz aufweisen, natürlich klar im Vorteil und haben es leichter, ihre Immobilie zu vermarkten.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Der günstigere Verbrauchsausweis berechnet den Energieverbrauch eines Gebäudes auf Grundlage des Energieverbrauchs der Bewohner. Es wird der mittlere Öl- bzw. Gasverbrauch der letzten drei Jahre zu Grunde gelegt und angegeben, ob die Warmwasseraufbereitung im Verbrauch enthalten ist. Bei dieser Berechnungsgrundlage hängt der Energieverbrauch natürlich sehr stark vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab und sagt nicht viel über den eigentlichen energetischen Zustand des Gebäudes aus. Der kommt bei dem wesentlich gründlicheren und aussagekräftigeren Bedarfsausweis zum Tragen, der genaue Auskunft über die energetische Qualität und die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt.

Dafür wird das Gebäude grundlegend analysiert und es findet eine genaue Prüfung des energetischen Zustands von Fenstern, Wänden und Heizungsanlage statt. So werden energetische Schwachstellen im Gebäude erkannt und die Energieeffizienz aufgrund der Gebäudesubstanz beurteilt. Der Bedarfsausweis bietet also einen wesentlichen besseren Überblick über den energetischen Zustand eines Gebäudes als der Verbrauchsausweis, der letztendlich nur den individuellen Verbrauch der Bewohner angibt.

Der Bedarfsausweis

Grundsätzlich ist es Sache des Eigentümers, sich um die Beschaffung des Energieausweises und der dafür erforderlichen Daten zu kümmern. Ausgestellt wird der Energieausweis von qualifizierten Energieberatern oder Handwerkern mit Zusatzqualifikation. Ein Bedarfsorientierter Energieausweisalt, der den Vorgaben der EnEV 2014 entspricht und von einem Energieberater ausgestellt und geprüft wird. kann bei Sprengnetter24 erworben werden. Bei der Beschaffung der notwendigen Daten unterstützt Sprengnetter24 Sie mit geschulten Experten und gibt Ihnen damit die Sicherheit, alle relevanten Daten korrekt aufgenommen zu haben. Mit dem Bedarfsausweis von Sprengnetter24 sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und können ihre Immobilie unbesorgt vermieten oder verkaufen.

 


Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: ehuth / pixelio.de