VPB warnt: Schimmel belastet auch Neubauten
Hausbau / Massivhaus: "Schimmel ist kein reines Altbauproblem. Im Gegenteil: Immer häufiger entdecken wir Schimmel auch im Neubau." Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB) schlägt Alarm. "Manche Familie dürfte in ihr Haus gar nicht erst einziehen. Der Schimmel macht es von vornherein unbewohnbar."
Ein weiteres Problem sind unbeheizte Baustellen. Sobald das Dach gedeckt und die Fenster eingebaut sind, das Haus also zu ist, beginnen die Handwerker mit dem Innenausbau und vor allem dem Innenputz. Auch im Winter. Weil Putz und Estrich aber viel Wasser enthalten, schlägt sich diese Feuchtigkeit im Neubau an kalten Stellen nieder. Verschärft wird diese Situation oft zusätzlich, wenn etwa die Fußbodenheizung in Betrieb genommen wird, der Dachboden aber nicht wärmegedämmt ist und nun die feuchte warme Luft aus den unteren Etagen, beispielsweise durch die Bodentreppenöffnung, bis an die kalten Dachflächen im Spitzboden gelangt und sich dort niederschlägt. "Feuchtigkeit muss durch konsequentes Heizen und häufiges Lüften aus dem Haus entfernt werden", weiß Thomas Penningh. Gelingt das nicht, bietet die Feuchtigkeit den idealen Nährboden für ungehemmtes Schimmelwachstum.
"Solche Bauschäden müssen sehr ernst genommen werden", mahnt der Verbraucherschützer, "denn rund einhundert der 100.000 existierenden Schimmelpilzarten gefährden die Gesundheit der zukünftigen Hausbewohner." Haben sich solche Schimmelpilze erst einmal im Neubau etabliert, dann hilft nur eines: Sanierung aller betroffenen Bauteile und notfalls sogar deren Ausbau. "Einfach nur drüber streichen, das funktioniert nicht", warnt Bausachverständiger Penningh und ergänzt: "Auch die Gerichte erkennen Schimmelbefall inzwischen als gravierenden Bauschaden an, der beseitigt werden muss. Unter Umständen müssen dazu ganze Bauteile, bis hin zum befallenen Holz im Dachstuhl komplett ausgetauscht werden. Das ganze geht zu Lasten des Unternehmers, der den Schaden durch Nachlässigkeit verursacht hat."
Der VPB rät deshalb: Wer Schimmel auf seiner Baustelle entdeckt oder auch nur vermutet, der sollte umgehend einen unabhängigen Bausachverständigen hinzuziehen. Einmal, um sich Gewissheit zu verschaffen, zum anderen aber auch, um die Beweislage zu sichern und um Ansprüche gegen den Bauunternehmer geltend machen zu können. Nächster Schritt ist dann die komplette Beseitigung des Schimmels unter fachlicher Aufsicht. "Bauherren müssen sich hier nicht mit Halbheiten zufrieden geben. Schimmel schadet der Gesundheit und darf im Neubau keinesfalls toleriert werden", bekräftigt Verbraucherschützer Penningh.
Haubautipps24 Tipp:
Mit der Entscheidung für ein Massivhaus ist erst ein Teil der Vorbereitung und Planung für den Hausbau erfolgt. Der wichtigste Teil ist das Haus selbst und ohne einen Hausbaukatalog zur umfassenden Information sollte kein Bauherr in Planungen oder gar Verhandlungen mit Baufirmen gehen. Wie für den Börsianer die Wirtschaftszeitung ist also ein Hauskatalog Pflichtlektüre für den Bauherrn!
Bestellen Sie hier völlig kostenlos und unverbindlich Ihre Hauskataloge!
Bildquelle: vpb.de