Wie lange und wie intensiv muss geheizt werden?
Heiztechnik / Heizen & Lüften: Wenn es draußen kalt und ungemütlich ist, möchte man es zu Hause gern warm und kuschelig haben. Doch was genau das bedeutet, darüber scheiden sich oft die Geister - vor allem Mieter und Vermieter. So kommt es zwischen beiden Parteien nicht selten zu Konflikten, wenn es darum geht, wie lange und wie stark geheizt werden muss.
Mindestens 20 Grad in Wohnräumen
Eine gesetzliche Regelung über Dauer, Beginn oder Ende der Heizperiode existiert nicht. Die Gerichte bestimmen die Heizperiode allerdings vom 1. Oktober bis zum 30. April. Was die einzuhaltenden Temperaturen betrifft, ist die Rechtsprechung unterschiedlich. Eines ist aber klar, Frieren muss niemand in seiner Wohnung. So sollen Vermieter nach Ansicht von Richtern zwischen 20 bis 23 Grad in den Wohnräumen gewährleisten, im Schlafzimmer mindestens 18 Grad. Nachts von 23 bis 6 Uhr würden demnach in der Regel 18 Grad in allen Räumen reichen.
Im Winter stellt sich die Frage, welche Ansprüche ein Mieter hat, wenn die genannten Temperaturen nicht eingehalten werden. Hier muss der Vermieter durch Einstellung der zentralen Heizungsanlage beziehungsweise durch Instandhaltung von Einzelöfen oder Gasetagenheizung für die ausreichende Beheizbarkeit sorgen. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, kann er notfalls mit einstweiliger Verfügung dazu gezwungen werden. Bei extremer Kälte und einem Totalausfall der Heizung darf man die Miete für die Dauer des Ausfalls um 100 Prozent mindern. In weniger gravierenden Fällen muss der Mieter nachweisen können, dass innerhalb der Wohnung die oben genannten Mindesttemperaturen unterschritten wurden.
Auch im Sommer kann es kalt sein
Im Übrigen gelten die genannten Pflichten nicht nur innerhalb der Heizperiode. Dem Mieter ist auch an kalten Sommertagen kein Frieren zuzumuten. Die Beheizung muss daher spätestens dann beginnen, wenn die Zimmertemperatur tagsüber auch nur zeitweise unter 18 Grad Celsius sinkt und absehbar ist, dass die kalte Witterung länger als ein bis zwei Tage anhält.
Heizpflicht für Mieter?
Zum Thema einer Heizpflicht für Mieter gibt es keine gesetzliche Regelung in Deutschland. Der Mieter kann selbst entscheiden, ob er in einer wohlig warmen oder frostig kalten Wohnung leben möchte. Allerdings darf das Nichtheizen nicht zu Schäden an der Wohnung führen. So muss der Mieter auch bei längerer Abwesenheit und winterlichen Temperaturen wenigstens so sehr heizen, dass beispielsweise das Einfrieren von Wasser- und Heizungsrohren verhindert wird.
Quelle: Interessenverband Mieterschutz e.V., Hamburg
Foto: djd/Interessenverband Mieterschutz e.V./Judith Wagner