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Zweitwohnsitz auf Mallorca – der Traum für viele Deutsche

Immoblienmarkt / Immobiliennachrichten:  Immer mehr Menschen entscheiden sich dazu, einen Zweitwohnsitz auf Mallorca anzumelden. Doch warum sollte man sich für eine Immobilie auf der Baleareninsel entscheiden? Was sind die Unterschiede zur gemieteten Ferienwohnung und was passiert in der Zeit, wo der Hauptwohnsitz in Deutschland bewohnt wird?

 

Warum lohnt sich eine Ferienimmobilie?

Finden Sie Ihre Wohnung auf Mallorca und bleiben Sie doch einfach dort! Ist es wirklich so einfach? Mit seinem milden Klima und den traumhaften Landschaften ist Mallorca rund ums Jahr einen Besuch wert. Wer hier eine Ferienimmobilie besitzt, kann spontan auch außerhalb der Ferienzeiten jederzeit zum Urlaub anreisen. Besonders interessant ist das für all jene, die von zu Hause aus arbeiten und nicht an einen festen Standort gebunden sind.

Doch nicht nur für den eigenen Urlaub ist das Feriendomizil interessant. Eine Immobilie auf Mallorca ist gleichzeitig eine Kapitalanlage, die während der restlichen Zeit des Jahres vermietet werden kann. Hier ist natürlich entscheidend, wo sich Ihre Immobilie befindet. In den Sommermonaten sind besonders in den touristischen Hochburgen Unterkünfte rar gesät und Sie werden dankbare Mieter für Ihre Immobilie finden.

Welche Kosten entstehen für einen Zweitwohnsitz auf Mallorca?

Wie groß die Sehnsucht nach dem Zweitdomizil auf Mallorca ist, zeigte sich als die Einreise ins Land im Zuge der Corona-Pandemie verboten wurde. Doch der Beliebtheit tut das keinen Abbruch. Die verhältnismäßig günstigen Kosten sind ein Faktor, der die Ferienimmobilie so interessant macht.

Die mallorquinische Regierung setzt auf den typisch deutschen Käufer und so wundert es nicht, dass die Hürden für den Kauf möglichst gering gehalten werden. Grundsätzlich gilt beim Kauf einer Immobilie die sogenannte Einkommenssteuervorschrift, wenn das Objekt nicht von einem Residenten erworben wurde. Der Käufer muss demnach 3 Prozent des Kaufpreises an die spanischen Steuerbehörden abführen.

Hinzu kommen Kosten für den Rechtsanwalt, die mit etwa 1 Prozent des Kaufpreises moderat liegen. Weitere Gebühren sind die notariellen Gebühren, die sich auf 0,5 – 1 Prozent des Kaufpreises belaufen. Weitere 1 Prozent werden an Gebühren für den Eintrag ins spanische Grundbuch fällig. Wer auf einen geeigneten Makler setzt, kann sich viel Bürokratie sparen und erhält direkt das passende Angebot aus einer Hand.

Hauptwohnsitz in Deutschland beibehalten

Steuerlich gesehen ist es relevant, dass Mallorca als Zweitwohnsitz genutzt wird, denn wer dauerhaft seinen Wohnsitz auf die Balearen verlegt, muss nach spanischem Recht Steuern zahlen. Dies kann zu empfindlichen Einbußen führen, insbesondere in Hinblick auf mögliche Pflegeleistungen und auf eine vorhandene Riesterrente.

Zwar ist es grundsätzlich möglich, auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland eine deutsche Rente zu erhalten, allerdings trifft dies nicht auf die Riesterrente zu. Hier müssen die steuerlichen Förderungen, die in Deutschland gewährt wurden, sogar oft zurückgezahlt werden.

Und ähnlich sieht es mit der Kranken- und Pflegeversicherung aus. Wird im Ausland eine deutsche Rente bezogen, verbleiben Sie in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings gilt nun nicht mehr der deutsche Leistungskatalog, sondern der spanische. Es ist also von hoher Wichtigkeit, dass es sich beim Zweitwohnsitz aus steuerlicher Sicht nicht doch um den Erstwohnsitz handelt.

Wer weniger als drei Monate am Stück in Mallorca lebt, muss sich hier nicht anmelden und ist somit auch nicht steuerpflichtig. Bei einer längeren Aufenthaltsdauer wird die Anmeldung Pflicht und damit treten auch relevante Änderungen in Kraft. Eine Beratung beim Steuerberater kann hilfreich sein.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
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