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Informationen zum Immobilienerwerb auf Mallorca

Immobilie auf der Sonneninsel MallorcaImmobilienmarkt / Immobiliennachrichten:  Es gibt sicherlich viele, die gern eine Immobilie im Ausland, namentlich auf der Sonneninsel Mallorca ihr eigen nennen möchten. So viele Unterschiede im Erwerb zu Deutschland gibt es gar nicht. Man sollte sich also trauen, sich die eigene Ferienimmobilie zu ermöglichen. Was aber ist besonders zu beachten? Hinsichtlich des Erwerbs einer Immobilie bestehen für EU Ausländer keine Einschränkungen gegenüber den spanischen Bürgern. Auch die spanische Verfassung garantiert den Schutz des Eigentums. Genau wie wir es aus Deutschland kennen, gibt es natürlich besonders beliebte und bevorzugte Regionen für die Ferienimmobilie.

 

In Spanien ist die beliebteste Region die Gruppe der Balearen. Hierzu gehören Mallorca, Menorca, Ibiza, und Formentera. Außerdem existieren in der Balearen-Gruppe neben diesen vier größten und bewohnten Inseln weitere 146 unbewohnte Inseln. Die mit Abstand größte Insel ist Mallorca mit rd. 3.600 Quadratkilometern

Große Chancen für günstige Immobilien auf Mallorca

Die Probleme auf dem Immobilienmarkt im Zusammenhang mit faulen Krediten und den Mauscheleien vieler Banken, die letztlich, die Immobilienblase vor gut zehn  Jahren platzen ließen, haben auch auf Mallorca ihre Spuren hinterlassen und die Immobilienpreise sanken. So wäre es heute durchaus eine günstige Zeit, Immobilien auf Mallorca zu erwerben. Coronabedingt hat sich das Blatt wieder gewendet und es werden teilweise phantastische Immobilienpreise gefordert. Wer sich jedoch  ein wenig umhört und Preise vergleicht, der kann doch hin und wieder ein Schnäppchen ergattern.

Der Erwerb einer Immobilie, ob es nun eine Ferienwohnung, ein Villa am Meer oder eine Immobilie in Palma ist, der Erwerb ist ähnlich unkompliziert, wie man es aus Deutschland kennt.

Die anfallenden Steuern und Gebühren bei Immobilienerwerb

Eine Mehrwertsteuer auf den Erwerbspreis der Immobilie fällt nur dann an, wenn der Verkäufer eine juristische Person ist. Je nach Typ der Immobilie sind die Mehrwertsteuersätze dabei durchaus unterschiedlich. So sind für Wohnungen und Häuser 10 Prozent, für gewerbliche Objekte und für Garagen 21 Prozent Steuer zu entrichten. Ist der Verkäufer eine natürliche Person fällt dagegen die Grunderwerbsteuer an. Diese beträgt, je nach Region, zwischen sieben und zehn Prozent.

Genau wie in Deutschland fallen natürlich noch weitere Gebühren an. So ist die Beurkundungssteuer, zwischen 0,5% und 1,5% an die jeweilige autonome Region zu zahlen.

Ist die Immobilie erst einmal im Besitz des neuen Eigentümers, sind jährliche Steuererklärungen fällig, genau wie es in Deutschland auch üblich ist. Dabei ist zu unterscheiden, ob die beschränkte oder die unbeschränkte Steuerpflicht anzuwenden ist. Die unbeschränkte Steuerpflicht besteht, wenn der Eigentümer mehr als 183 Tage im Jahr in seiner Immobilie wohnt. Dann gilt eine Steuererklärung über das gesamte Vermögen und dem daraus resultierenden Erträgen, die in Spanien insgesamt erklärt werden müssen.

Fazit:

Da der Kauf von Häusern, Wohnungen und Grundstücken in der EU nicht einheitlich geregelt ist, gelten nach wie vor die nationalen Vorschriften, auf die man beim Immobilienkauf auf Mallorca achten sollte. Diese Regelungen werden in nächster Zukunft auch nicht geändert.

Jeder Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union kann daher in fast allen EU-Ländern die oben beschriebenen Immobilien frei erwerben. Für EU-Bürger ist also der Hauskauf, Wohnungs- oder Grundstückskauf in Spanien problemlos möglich. Zu beachten ist allerdings das spanische Recht.

Für weitere Informationen steht die Deutsche Handelskammer für Spanien gern mit Auskünften zur Verfügung.

Deutsche Handelskammer für Spanien
Cámara de Comercio Alemana para España
Postanschrift:
Apartado de Correos 19252
E-28080 Madrid
Büroanschrift:
Avenida Pio XII, 26-28
E-28016 Madrid
Tel.: 0034 91 353 09 10
Fax: 0034 91 359 12 13
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www.ahk.es

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Manuel Fruth / pixeelio.de