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Sie wollen eine Immobilie in Barcelona kaufen?

Immobilienmarkt / Immobiliennachrichten:  Viele Deutsche haben den Wunsch, eine Immobilie im Ausland, ganz besonders in Spanien ihr Eigen nennen zu können. Es gibt zwar einige Unterschiede zu einem Grundstückskauf oder einem Immobilienerwerb in Spanien gegenüber Deutschland, aber so viele Unterschiede im Erwerb zu Deutschland sind es denn auch nicht. Man kann sich durchaus trauen, eine Ferienimmobilie oder ein Grundstück in Spanien, beispielsweise eine Immobilie in Barcelona zu erwerben. Was ist dabei besonders zu bedenken?

 

Für EU Ausländer bestehen grundsätzlich hinsichtlich des Erwerbs eines Grundstückes oder einer fertigen Immobilie keine Einschränkungen gegenüber den spanischen Bürgern. Genau wie in Deutschland garantiert auch die spanische Verfassung den Schutz des Eigentums.

Ähnlich, wie in Deutschland, gibt es in Spanien ebenfalls besonders beliebte und favorisierte Regionen für Immobilien. In Spanien ist sicherlich eine der beliebtesten Lage die Inselgruppe der Balearen aber auch der Großraum der katalanischen Hauptstadt Barcelona. Barcelona ist in Bezirke unterteilt, wobei jeder Bezirk mehrere Stadtteile hat. Es gibt einige Viertel, die bei Einheimischen und Touristen besonders beliebt sind, hierzu gehört das in der südlichen Innenstadt gelegene trendige Viertel El Born. In diesem Viertel findet man die besten Attraktionen, Restaurants und ein ganz besonderes Nachtleben.

Professionelle Immobilienverwaltung in Barcelona

Wer den Immobilienerwerb in Barcelona ins Auge fasst, sollte insbesondere wenn er die spanische Sprache (noch) nicht beherrscht, einen fachkundigen Immobilienmakler engagieren. Um den Stress für Immobilieninvestoren in Barcelona zu reduzieren, gibt es gute mehrsprachige, fachkundige Managementdienste, die sicherstellen, dass der Kapitaleinsatz geschützt ist.

Steuern und Gebühren beim Grundstückserwerb

In Spanien fällt eine Mehrwertsteuer auf den Erwerbspreis einer Immobilie nur dann an, wenn es sich bei dem Verkäufer um eine juristische Person handelt. Die Mehrwertsteuersätze richten sich dabei nach dem Typ der Immobilie und sind daher durchaus unterschiedlich. Für Häuser und Wohnungen sind 10 Prozent, für gewerbliche Objekte und Garagen 21 Prozent Steuer zu entrichten. Wenn der Verkäufer eine natürliche Person ist, fällt dagegen die Grunderwerbssteuer an. Diese beträgt, regional unterschiedlich zwischen sieben und zehn Prozent.

Ähnlich wie in Deutschland fallen noch weitere Gebühren an. So ist die Beurkundungssteuer, die zwischen 0,5% und 1,5% beträgt, an die jeweilige autonome Region zu zahlen.

Ist die Immobilie oder auch ein Grundstück, welches bebaut werden soll, im endgültigen Besitz des neuen Eigentümers, sind demgemäß jährliche Steuererklärungen fällig, so wie es in Deutschland auch üblich ist. Zu unterscheiden ist dabei, ob die beschränkte oder die unbeschränkte Steuerpflicht anzuwenden ist. Eine unbeschränkte Steuerpflicht besteht, wenn der Eigentümer mehr als 183 Tage im Jahr in seiner Immobilie in Spanien wohnt. In diesem Fall ist eine Steuererklärung über das gesamte Vermögen und allen daraus resultierenden Erträgen zwingend, die in Spanien insgesamt erklärt werden müssen.

Die Grundstücksbebauung

Abgesehen von einigen regionalen Vorschriften und Besonderheiten ist die Bebauung eines Grundstückes ähnlich unkompliziert, wie wir es alle aus Deutschland auch kennen. Wer gern mit einem deutschen Unternehmen bauen möchte, der findet heutzutage auch deutsche Firmen, die in Spanien ansässig sind oder die europaweit bauen.

Fazit:

Der Kauf von Häusern, Wohnungen und Grundstücken ist nach wie vor in der EU nicht einheitlich geregelt. Es gelten also nach wie vor die nationalen Vorschriften. Eine Änderung dieser Regelungen ist in nächster Zukunft auch nicht zu erwarten.

Nach wie vor kann also jeder Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union in fast allen EU-Ländern die oben näher beschriebenen Immobilien oder auch Grundstücke frei erwerben. Der Kauf von Häusern oder Grundstücken in Spanien ist also für alle EU-Bürger unter Beachtung des spanischen Rechtes problemlos möglich.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Purolink