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Ratgeber zum Immobilienverkauf – Diese Faktoren sind elementar


ratgeber immobilienverkaufImmobilienmarkt / Immobiliennachrichten:  Selbst wenn eine Immobilie mit größer Sorgfalt gebaut wurde, ist nie auszuschließen, dass diese wieder verkauft werden muss. Möglicherweise steht eine berufliche Veränderung bevor, die den Umzug unausweichlich macht oder familiäre Umstände sind Grund für den Verkauf. Doch egal warum ein Gebäude den Besitzer wechseln muss: Das Verkaufen muss gründlich geplant und souverän durchgeführt werden, um einen angemessenen Preis zu erzielen. Dieser Ratgeber fasst einige der wichtigsten Punkte zusammen.

Das Wertgutachten

Um sich den Verkauf einer Immobilie zu erleichtern und eine solide Basis für die Preisverhandlungen zu schaffen, ist es ratsam ein Wertgutachten erstellen zu lassen. Diese werden durch vereidigte oder öffentlich bestellte Sachverständige ausgestellt und von Immobilienbesitzer freiwillig in Auftrag gegeben. Sie sind kein Muss, aber überaus hilfreich. Bei der Auswahl eines Sachverständigen ist unbedingt auf dessen Seriosität zu achten, um ein ordentliches sowie aussagekräftiges Gutachten zu erhalten. Während die Bezeichnung des Amts des öffentlich bestellten Sachverständigen laut Strafgesetzbuch geschützt ist, werden vereidigte und auch öffentlich bestellte Sachverständige von den zuständigen Industrie- und Handelskammern bestellt.

Wertgutachten werden mit dem Ziel erstellt, den Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln. Der Verkehrswert gibt Aufschluss darüber, zu welchem Preis ein Gebäude zum Zeitpunkt des Wertermittlungsstichtags voraussichtlich verkauft werden kann. Ausschlaggebend für den errechneten Wert sind die Beschaffenheit des Objektes sowie dessen Lage. Die Kosten für ein Wertgutachten schwanken abhängig vom Immobilienwert. Während das Gutachten bei einem Wert von 100.000 Euro in der Regel unter 1.000 Euro liegt, können bei 500.000 Euro Immobilienwert über 2.100 Euro fällig werden. Ob potenzielle Käufer bereit sind den ermittelten Wert laut Gutachten für das Gebäude zu zahlen, ist natürlich nicht garantiert. Der ermittelte Verkehrswert beruht teilweise auf Schätzungen durch den Sachverständigen und kann je nach Fachmann leicht schwanken. Jedoch erleichtert das Gutachten die Verhandlungen, weil Besitzer eine unabhängige Bewertung des Gebäudes vorweisen können.

Die Vorteile eines Wertgutachtens im Überblick:

• Preisverhandlungen und damit der gesamte Immobilienverkauf werden durch das Gutachten beschleunigt
• Die Berechtigung zum Verlangen des Kaufpreises lässt sich gegenüber Interessenten schriftlich eindeutig belegen
• Verkäufer vermeiden damit Vermögensschäden, die durch das zu niedrige Ansetzen des Verkaufspreises durch Unwissenheit entstehen können
• Die Aufstellung einer soliden Finanzierung der Immobilie wird der Bank vom Käufer erleichtert

Ganz wichtig: Das Wertgutachten sollte möglichst aktuell sein.

Tipps zum Präsentieren von Immobilien

Ist das Wertgutachten erstellt und die Immobilie bereit zum Verkauf, gibt es mehrere Präsentationsmöglichkeiten. Die günstigste und schnellste Lösung besteht darin das Haus selbstständig im Internet zu inserieren. Die Chancen geeignete Käufer zu finden, stehen gut, da immer mehr Menschen das Internet zum Recherchieren heranziehen. Bei der Wahl der Plattform ist dessen Reichweite und Bekanntheitsgrad entscheidend. Je mehr Interessenten die jeweiligen Portale besuchen, desto eher werden sich potenzielle Käufer finden. Das Onlineportal www.wunschimmo.de, das es Interessenten erleichtert eine perfekte Immobilie zu finden, bietet Hausbesitzer wiederum die Chance beim Inserieren des entsprechenden Objektes von einer hohen Reichweite zu profitieren. Da Gebäude mit einem Inserat auf mehreren Portalen gleichzeitig angeboten werden können, wird der Zeitaufwand minimiert.

Eine Alternative zum eigenhändigen Inserieren ist ein sachkundiger Immobilienmakler. Zwar ist am 1. Juni 2015 ein Gesetz in Kraft getreten, das besagt, dass Immobilienmakler immer von demjenigen bezahlt werden müssen, die sie bestellen, für den Immobilienverkauf gilt dies bislang aber noch nicht. Das sogenannte Bestellerprinzip betrifft derzeit Vermieter. Beim Verkauf eines Gebäudes ist es frei verhandelbar wer das Honorar des Maklers bezahlt. Es gibt allerdings Unterschiede je nach Bundesland, wodurch es ratsam ist sich diesbezüglich über die hiesigen Vorgaben zu informieren. Je nach Region liegt die ortsübliche Courtage zwischen rund 3,5 % und 7 % vom Verkaufspreis. Die Courtage wird für die Vermittlung der Immobilie in Rechnung gestellt. Fällig wird die Maklerprovision meist 14 Tage nach dem Besuch beim Notar. Folgende Punkte sollten im Maklervertrag stehen:

• Art des Auftrags
• Vereinbarung zur Provision inklusive Angabe zur Fälligkeit und Höhe (Prozent!)
• Bezeichnung der Immobilie
• Beschreibung der Maklerleistung
• Vertragslaufzeit
• Möglichkeiten zur Kündigung
• Angebotspreis
• Angaben zu Vertriebskosten (Kostenübernahme)

Um den gewünschten Preis erzielen zu können, gilt es die Immobilie möglichst attraktiv zu präsentieren. Welche Fehler dabei unbedingt zu vermeiden sind, erklären die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Stephanie Schäfer und der zertifizierte Immobilienmakler Martin Kausch im Video:



Weiterführende Informationen zu den Verkaufskosten

Mit welchen Kosten Besitzer beim Hausverkauf außerdem rechnen müssen, wird auf der Internetpräsenz von Niedermeyer Immobilien unter http://niedermeyer-immobilien.de verständlich zusammengefasst. Darunter Angaben zu Energieausweis und Notarkosten.

Quelle: Tipps24-Netzwerk
Foto: Pixabay / CCO Public Domain