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Wie wird der Wert einer Immobilie festgesetzt?

Wert einer ImmobilieImmobilienmarkt / Immobilien-Nachrichten:  Die Bewertungsverfahren für Immobilien sind vielschichtig und für Neulinge nur schwer zu verstehen. Dabei ist es besonders wichtig diese Bewertung durchführen zu lassen, damit Käufer und Verkäufer wissen, welche Beträge für die Immobilie am Markt zu erzielen sind. Der tatsächliche Wert einer Immobilie ist meist der Verkehrswert. Daneben werden aber auch noch andere Werte ermittelt. Die Finanzierungsinstitute benötigen z.B. den Beleihungswert und den Ertragswert einer Immobilie um eine Finanzierung vornehmen zu können.


Verkehrswert von Immobilien

Zunächst wird der Verkehrswert erstellt. Der Verkehrswert ist der aktuelle Marktwert der von Sachverständigen der Stadt ermittelt wird. Dafür sind Gebühren zu entrichten, die sich am ermittelten Marktwert orientieren. Der Verkehrswert bleibt jedoch nicht konstant. Bei einer Zwangsversteigerung wird beispielsweise der Ist-Wert des Gebäudes ermittelt, der den Modernisierungsumfang sowie den Grundstückswert und den Verkehrswert umfasst.

Sachwert bei Immobilien

Zusätzlich zum Verkehrswert werden der Sachwert, der Beleihungswert und der Ertragswert ermittelt. Der Sachwert bezieht sich auf den Boden-, Gebäude- und Außenanlagenwert und fließt in die Berechnung des Verkehrswertes mit ein. Dieser Wert ist ebenso Grundlage für den Beleihungswert, der den Preis für die langfristigen Erträge der Immobilie angibt. Die Beleihungshöhe entspricht höchstens 80 % des Verkehrswertes und wird von Banken bei Finanzierungen herangezogen. Der Ertragswert setzt sich aus dem Bodenwert und den zu erzielenden Mieteinnahmen zusammen und wird daher vorrangig bei Immobilien verwendet, die vermietet werden sollen.

Vereidigter Sachverständiger ermittelt den Immobilienwert

Um eine ordnungsgemäße Bewertung der Immobilie zu erhalten, sollte darauf geachtet werden, dass der Sachverständige hochqualifiziert und unparteiisch arbeitet. Die Berufung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich geschützt und mit dem Zusatz "öffentliche Bestellung" versehen, um vereidigte Sachverständige von schwarzen Schafen der Branche unterscheiden zu können.

Quelle: LifePR / Unister Media

Foto: Pixelio / Fotograf: S. Hofschlaeger