Historie des Wintergarten
Hausbau / Wintergarten: Der Ursprung unserer heutigen Wintergärten entstand in der Mitte des 16. Jahrhunderts. Damals erfreuten sich „Pomeranzenhäuser“ großer Beliebtheit. Eine Art Gewächshaus in dem, während der kalten Jahreszeit die Pomeranzen (Vorläufer unserer heutigen Orangen) überwintern konnten. Sie bestanden aus einer zerlegbaren Bretterkonstruktion, deren Südwände mittels einfacher Glasscheiben geöffnet werden konnten. Beheizt wurden diese hallenähnlichen Konstruktionen mit transportablen Öfen. Diese primitiven „Gewächshäuser“ erfreuten sich immer größerer Beliebtheit und wurden immer weiter entwickelt.
Zur Eröffnung der Weltausstellung 1851 wurde die Öffentlichkeit mit einem reinen Glasbau überrascht. Bis zu diesem Zeitpunkt fand die vorgefertigte industrielle Bauweise noch wenig Beachtung. War der Wintergarten als botanischer Wintergarten vor allem in Adelskreisen populär, wurde er mit der Zeit auch für begüterte Bürger erschwinglich und erlebte seine Blütezeit bis in die 30er Jahre des vorigen Jahrhunderts. In den Nachkriegsjahren verlor sich seine Bedeutung, für die Bürger hatten lebensnotwendige Dinge Vorrang.
Der Ölschock des Jahre 1973 brachte eine neue Denkweise. Die Architektur begann sich zu wandeln, das Glas wurde als Weg entdeckt, die Energieverschwendung einzudämmen. Gleichzeitig setzte eine Hinwendung zur Natur ein. Der Wintergarten der heutigen Zeit setzt neue Maßstäbe, die durch die technische Entwicklung erst möglich wurden. Nostalgisches Gefühl und moderne Technik vereinten sich zu einem neuen Konzept: So ergeben sich vollwertige Wohnräume die die Natur ins Haus lassen.
Heute unterscheidet man zwischen Gewächshaus (unbeheizt), Glasanbau (In statischer Hinsicht für den dauerhaften Einsatz von Personen geeignet einschließlich Einsatz von statisch zugelassener Überkopfverglasung), Wintergarten (frostfrei, termperierbarer Glasanbau mit thermisch getrennten Profilen und Isolierverglasung, mit Belüftungs- und/oder Beschattungskomponenten für den dauerhaften Aufenthalt von Personen auch in den Übergangsmonaten und die Überwinterung empfindlicher Pflanzen. Der Wintergarten ist zeitweilig, saisonabhängig auch als Wohn- oder Gewerberaum nutzbar. Kein normal beheizter Raum im Sinne der EnEv) und Wohn – Wintergarten.
Ein Wintergarten muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen um als Wohn – Wintergarten zu gelten, z. B. muss das Fundament dem eines Wohnraumes entsprechen, die Profile müssen thermisch getrennt sein, bestimmte Wärmedämmwerte müssen erfüllt werden. Heizung, Beschattung und Belüftung müssen so aufeinander abgestimmt sein, sodass er ganzjährig als Wohnraum genutzt werden kann.
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Text und Bild: Stern Wintergarten GmbH