Ratgeber Hausbaufinanzierung

So erreichen Sie Ihre optimale Hausbaufinanzierung!

Wir begleiten Sie auf dem Weg von der Errechnung der für Sie tragbaren Belastung über den richtigen Einsatz der Finanzierungsmittel, die Zusammenstellung der notwendigen Finanzierungsunterlagen und den Vergleich der verschiedenen Anbieter-Konditionen bis zur Entwicklung Ihrer persönlichen Finanzierungsstrategie.

Folgen Sie diesem Ratgeber und Sie werden auf die wichtigsten Alternativen und Lösungsmöglichkeiten für Finanzierungsproblematiken hingewiesen.

Die Anschlussfinanzierung

Die Anschlussfinanzierung für eine bestehende Baufinanzierung ist gegenwärtig zu guten Bedingungen machbar. Um die besten Bedingungen für die Anschlussfinanzierung zu erhalten muss man jedoch einige Überlegungen anstellen.

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Machbarkeitsrechner

Wenn Sie die wichtigsten Daten für Ihre Baufinanzierung zusammengestellt haben, können Sie hier einmal überprüfen, ob die Finanzierung auch machbar ist. Unser Partner Baufi24 hat diesen Rechner zur Verfügung gestellt.

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Ihre Rechte und Pflichten als Darlehensnehmer

Die Rechte und Pflichten des Darlehensnehmers und auch des Darlehensgebers sind in den §§ 488,489 und 490 BGB festgelegt. Diese Bestimmungen gelten grundsätzlich auch für alle Baufinanzierungen.

Grundlage des Darlehensgeschäftes, egal ob Kleinkredit oder Baufinanzierung, ist folgendes:

Der Darlehensgeber ist verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen.

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Konditionenvergleich

Bedenken Sie bei allen Vergleichen der Finanzierungskonditionen für Ihre Baufinanzierung, daß Sie nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Hier finden Sie ein Mittel, die für Sie relevanten Merkmale zu vergleichen. Mit Hilfe unserer Checkliste „Konditionenvergleich“ werden Sie die wichtigsten Kriterien nicht übersehen.

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Der Wohn-Riester

Das Wort allein ist schon recht ungewöhnlich, genau wie seine schwierige Entstehungsgeschichte, die bis heute (Februar 2008) noch nicht endgültig abgeschlossen ist. Die Bundesregierung hatte bei der Abschaffung der Eigenheimzulage, wie meist in den letzten Jahre, nicht an die Folgen gedacht. Dass der Wohnungsbau einbrechen würde, war eigentlich allen Beteiligten klar und wurde auch billigend in Kauf genommen.

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BAFA-Fördermittel

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann 2008 für die Förderung erneuerbarer Energien im Marktanreizprogramm bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Ab 2009 sollen sogar 500 Millionen Euro im Jahr für das Marktanreizprogramm bereitgestellt werden.



Welche Maßnahmen im Rahmen einer Baufinanzierung fördert das BAFA?

Die nachfolgend aufgezählten Errichtungen oder Erweiterungen von Anlagen zur Nutzung alternativer Energien werden vom BAFA im Rahmen des Marktanreizprogramms gefördert.


Die Errichtung und Erweiterung von:

Solaranlagen

Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung, Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung und die Erweiterung von Solarkollektoranlagen.

Gefördert werden nur Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche und Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn sie mit hohen Pufferspeichervolumina ausgestattet sind.

Um sich über die exakten Vorschriften und das Antragsverfahren genau zu informieren, können Sie das Merkblatt des BAFA hier einsehen.

Anlagen zur Verwertung von Biomasse

Automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung, automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln, Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 50 kW Nennwärmeleistung:
Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Biomasseanlagen können zusätzlich zur Basisförderung mit einer Bonus-Förderungen bezuschusst werden.

Einzelheiten über das Antragsverfahren und die Höhe der Förderung für die einzelnen Programme können Sie hier dem Merkblatt des BAFA entnehmen.

Wärmepumpen

Förderfähig sind grundsätzlich nur effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes.

Voraussetzungen für die Förderfähigkeit sind unter anderem:

Der Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650, sowie der Einbau eines Gas- und Wärmemengenzählers für gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen.

Es muß ferner eine Fachunternehmererklärung mit vorgeschrieben Inhaltskriterien vorliegen.

Bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen ist der Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,0 bei Sole/ Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Neubau bzw. mindestens 3,7 im Gebäudebestand, bei Luft/Wasserwärmepumpen von mindestens 3,5 im Neubau bzw. 3,3 im Gebäudebestand erforderlich.

Bei gasmotorisch angetriebenen Wärmepumpen ist der Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 1,2 vorzulegen.

Genaue Informationen über die Höhe der Förderung der einzelnen Maßnahmen sind in dem hier einzusehenden Merkblatt des BAFA enthalten.

Neues Bonussystem

Neu an der aktuellen Förderung ist ein Bonusssystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt.

Eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten kann zusammen mit den Antragsformularen auf der Internetseite des BAFA heruntergeladen werden.

Vorteile eines Eigenheims im Alter

Die letzte Strategie für eine Baufinanzierung richtet sich an diejenigen, die ihr Eigenheim als Altersvorsorge einsetzen wollen. In den Zeiten immer schlechter werdender Prognosen für die zukünftige Entwicklung und Sicherheit der Renten sollte das bezahlte eigene Haus als eine strategische Notwendigkeit im Rahmen der Altersvorsorge in die Überlegungen einbezogen werden.

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