Steuern sparen mit modernen Heizanlagen
Austausch des Heizkessels wirkt steuermindernd – jetzt profitieren
Heiztechnik / Heizkessel: In vielen Kalendern ist der 31. Mai rot angestrichen. Grund: Die Steuererklärung ist wieder fällig. Zahlreiche Mieter und Hauseigentümer wissen jedoch nicht, dass sie sich mehr Geld als gedacht vom Finanzamt zurückholen können. So lassen sich Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten steuerlich geltend machen, denn sie zählen zu den so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen. Wer zum Beispiel im vergangenen Jahr den Heizkessel seiner alten Ölheizung durch einen umweltfreundlichen Pelletkessel ersetzt hat, kann eine Steuerrückerstattung bewirken. Dabei sind die Lohnkosten eines Handwerkers bis zu einem Betrag von 3.000 Euro von der Steuer absetzbar,
sofern der Auftraggeber selbst in der Wohnung oder dem Haus wohnt. Um derartige Ausgaben von der Steuer abzusetzen, müssen auf der Handwerkerrechnung Lohnkosten und die darin enthaltene Mehrwertsteuer getrennt aufgeführt sein. Auf den Maximalbetrag von 3.000 Euro Bruttolohnkosten wird ein Steuerbonus von 20 Prozent gewährt. Dies führt zu einer Rückzahlung von maximal 600 Euro.
Wichtig: Die Zahlung muss bargeldlos auf das Konto des Handwerkers erfolgen. Als Nachweis dient der Überweisungsbeleg oder der Kontoauszug. Bereits bezahlte Rechnungen, in denen Lohnkosten und Mehrwertsteuer nicht getrennt aufgeführt sind, kann der Handwerksbetrieb korrigieren und neu ausstellen. Zwar lassen sich die Materialkosten für den neuen Heizkessel nicht geltend machen, jedoch profitieren Pelletheizer von staatlichen Zuschüssen und günstigen Finanzierungskrediten. Ein weiterer Bonus: „Die Holzpellets unterliegen dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von nur sieben Prozent“, informiert Konrad von Viereck, Sprecher der Initiative Pro Pellets (IPP).
Weitere Informationen zu diesem Thema stellt die IPP auf ihrer Internetseite initiativepro-pellets.de bereit.
Quelle: initiative-pro-pellets.de