Ein ganz legaler Steuertrick
Heiztechnik / Heizen & Lüften: Rund 60 Prozent der Deutschen machen laut einer Umfrage von Statista ihre Steuererklärung selbst. Nur ein Drittel davon sieht sich nach eigener Einschätzung als Experten. Wer genau weiß, was er wo geltend machen kann, kommt für seinen Zeitaufwand über den Formularen auf einen guten „Stundenlohn“. Wahre Steuersparfüchse legen dem Finanzamt auch die Handwerkerrechnung der jährlich empfohlenen Heizungswartung vor.
Im Frühjahr, nach der Heizperiode, ist es perfekt, die Heizung vom Fachmann warten zu lassen. Tatsächlich kann man die Ausgaben dafür steuerlich geltend machen. Gut zu wissen: Finanzämter erkennen bei Handwerkerleistungen die Arbeitskosten im Zusammenhang mit Reparatur-, Erhaltungs- oder Renovierungsarbeiten im Privathaushalt als steuerlich absetzbar an.
Das heißt, der Staat belohnt also eine Heizungswartung, die sich auch sonst auszahlt. Denn eine optimal arbeitende Anlage hilft, den Energieverbrauch und die Kosten zu senken. Auch mit dem Austausch bestimmter Regelungskomponenten an der Heizung kann mächtig gespart werden. Dazu zählen zum Beispiel Thermostatventile, die über 25 Jahre alt sind und nicht die erforderliche sogenannte Voreinstellung ermöglichen. Tipp: Effiziente Regler, wie sie etwa Danfoss anbietet, reduzieren den Energieverbrauch der Heizung zusätzlich. Da die Kosten für die neu eingebauten Teile nicht berücksichtigt werden, sollte man den Handwerker im Voraus darauf hinweisen, diese separat in der Rechnung aufzulisten.
Voraussetzung für eine Anerkennung durch das Finanzamt ist unter anderem der Nachweis, dass die Hausbewohner per Überweisung bezahlt haben und nicht bar. Der Höchstbetrag für steuerlich absetzbare Handwerkerleistungen liegt pro Jahr bei 6.000 Euro. Wer so viel geltend macht, kann 20 Prozent, das heißt bis zu 1.200 Euro, vom Fiskus zurück erhalten. Es braucht also gar kein Studium, um ein Spar- oder Steuerexperte zu werden. Dazu reichen schon ein paar kleine, ganz legale Tricks.
Quelle: bau-pr.de