Das Märchen von der Wärmepumpenpflicht
Heizungstechnik / Heizen & Lüften: Die aktuellen Diskussionen um einen angeblich zwangsweisen Heizungstausch verunsichern viele Hauseigentümerinnen und -eigentümer. Müssen alte Verbrennerheizungen ab 2024 tatsächlich durch eine Wärmepumpe ersetzt werden? Auch wenn dies häufig so dargestellt wird: Eine Wärmepumpenpflicht gibt es nicht.
Hausbesitzer müssen nach dem aktuellen Stand der Pläne bei einem Heizungswechsel künftig nachweisen, dass Wärme und Warmwasser zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien erzeugt werden. Diese Vorgaben lassen sich nicht nur mit der Wärmepumpe, sondern auch durch den Anschluss an Nah- oder Fernwärmenetze, durch Biomasseheizungen oder mit hybriden Heizsystemen erfüllen. Zudem muss keine funktionierende Heizung stillgelegt werden - lediglich Öl- oder Gasbrenner, die defekt und nicht mehr repariert werden können oder ein Alter von 30 Jahren überschritten haben, müssen nach den aktuellen Plänen ausgetauscht werden.
Unsicherheiten bei den gesetzlichen Vorgaben und Förderungen
Mehrfache kurzfristige Veränderungen von Förderprogrammen und die Mangellage bei manchen Produkten erschweren die Situation auch für modernisierungswillige Verbraucher, berichten die Verbraucherschützer des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Der Verein fordert daher deutlich bessere und verlässliche finanzielle Unterstützung für den Heizungsumstieg und sichere Planungsgrundlagen bei den geforderten Standards. Er empfiehlt Hauseigentümern, die Erneuerung der Heizung nicht isoliert zu betrachten, sondern Modernisierungen ganzheitlich zu planen. So ist es vielen älteren Gebäuden sinnvoller, zunächst die Wärmedämmung zu verbessern, da im Anschluss eine deutlich kleinere Heizanlage ausreichen kann. Auch ist zu prüfen, welche Heizenergie zum Haus passt und vor Ort genutzt werden kann.
Mit Stufenplan ans Energiesparziel
Eine Modernisierungs- und Energieberatung bildet eine gute Basis für ein Projekt zur energieeffizienten Modernisierung. Ein Sachverständiger, zum Beispiel ein unabhängiger BSB-Bauherrenberater, erarbeitet eine Bestandsaufnahme des Gebäudes und erstellt einen Vorschlag für ein Maßnahmenpaket mit grober Kostenübersicht. Wenn nicht alle an sich sinnvollen Maßnahmen auf einmal zu finanzieren sind, kann er die Immobilienbesitzer dabei unterstützen, einen abgestimmten Stufenplan auszuarbeiten. So kann etwa der Heizungstausch in vielen Fällen noch ein paar Jahre warten.
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V., Berlin
Foto: djd/Bauherren-Schutzbund