Vereinfachte CE-Kennzeichnung für Holzfenster

zum vergrössern klicken Hausbau / Fenster:  Zusammen mit dem ift Rosenheim hat die Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V eine praktikable Regelung zur Erstprüfung von Holzfenstern für die CE-Kennzeichnung erarbeitet.  Denn die Holzfensterhersteller können sich die Ergebnisse der Erstprüfung für die CE-Kennzeichnung häufig nicht von ihren Systemhäusern übertragen lassen, wie dies die Hersteller von Kunststoff- und Metallfenstern tun können.
Mit dem gemeinsamen Verfahren von Gütegemeinschaft und ift wird ihnen jetzt ein vergleichbarer Weg eröffnet, der auf einem Workshop zur Systembeschreibung am 17. April in Tauberbischofsheim vorgestellt und direkt an Praxisbeispielen eingeübt wurde. "Am 1. Februar hat die Koexistenzphase zur CE-Kennzeichnung von Fenstern und Haustüren begonnen. Mit unseren Regelungen zur Erstellung von Systembeschreibung und Eignungsnachweis können auch die Holzfensterhersteller der RAL-Gütegemeinschaft ein vereinfachtes Verfahren der Erstprüfung anwenden", erklärte Ulrich Tschorn, der Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e. V. 

Die exklusive Veranstaltung von RAL-Gütegemeinschaft und ift Rosenheim fand am Hauptsitz der Weinig Gruppe in Tauberbischofsheim statt. Die Weinig Gruppe ist führender Technologie-Anbieter für die Massivholz verarbeitende Industrie und das Handwerk. Die 80 Teilnehmer der Veranstaltung wurden von Experten des ift Rosenheim über das Verfahren zur Erstprüfung und seine Anwendung informiert und konnten in Workshops die Erarbeitung von Systembeschreibung und Eignungsnachweis praxisnah trainieren. Die Systembeschreibung ist Grundlage der Systemprüfung durch das ift. Nach der Prüfung am betriebseigenen Prüfstand und der ersten Regelüberwachung kann dann der Eignungsnachweis ausgestellt werden, der ein Gütenachweis ist und gleichzeitig auch als Erstprüfung für die CE-Kennzeichnung verwendet werden kann. Ergänzt wird das RAL-Gütezeichen durch das „ift-zertifiziert“-Zeichen, das auf Grundlage der Produktnormen EN 14351-1:2006 die Konformität mit den Eigenschaften dieser Norm für Fenster und Außentüren garantiert.


"Der vereinfachte Weg zur CE-Deklaration für Holzfensterhersteller ist Teil der neuen Güte- und Prüfbestimmungen unserer Gütegemeinschaft", so Tschorn.

"Über die gesetzlichen CE-Anforderungen hinaus werden mit dem RAL-Gütezeichen allerdings noch weitere, gütebestimmende Merkmale unserer Produkte bescheinigt. Dazu zählen etwa Gebrauchstauglichkeit und Haltbarkeit. Besonderes Vertrauen verdient das RAL-Gütezeichen aufgrund der regelmäßigen Überwachung durch die neutralen Experten des ift Rosenheim. Für Holzfensterhersteller, die noch nicht Mitglied der Gütegemeinschaft sind, ist unser vereinfachter Weg zur CE-Kennzeichnung in Verbindung mit dem RAL-Gütezeichen ein attraktives Angebot, jetzt bei uns Mitglied zu werden."

Text & Fotoquelle: window.de