Dach

GIN ermuntert Architekten, am Dach mehr Kreativität zu zeigen

Am Dach mehr KreativitaetHausbau / Dach:  Die Form eines Dachs wird wesentlich von seiner schützenden Funktion bestimmt, hängt aber zugleich vom Gestaltungswillen des Baumeisters ab. Die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. und der Interessenverband Nagelplatten e.V. (GIN) ermuntern daher Deutschlands Hochbauarchitekten, ihrer Vorstellungskraft bei der Tragwerksplanung stärker Ausdruck zu verleihen und Dachlandschaften einzigartig zu gestalten.

"Architekten sollte es ein Anliegen sein, dem Tragwerk samt Eindeckung eine so unverwechselbare Gestalt zu geben, dass es eine Augenweide ist. Selbst verwegene Entwürfe lassen sich mit höchster Präzision und Sicherheit als Nagelplattenbinderkonstruktion umsetzen", betont Hans Werner Backes, Obmann im Marketingausschuss des GIN.

Der Unterschied ist planbar

Das Dach prägt im Zusammenspiel mit der Fassade das Erscheinungsbild des Hauses. Im Hinblick auf seine weithin sichtbare Form ist allerdings zu fragen, ob sich in der Planungspraxis genügend gestalterischer Anspruch manifestiert. "Gute Architekten sehen sich in der Pflicht, das Bild unserer Städte und Dörfer zu bereichern, zu verschönern. Ihre Entwürfe zeigen idealerweise, dass Form und Funktion in Einklang stehen und zugleich Neues transportieren. Die Handschrift des Baumeisters, seine Sicht der Dinge, sein planerisches Credo sollten gerade auch am Dach erkennbar sein und den Betrachter zur Auseinandersetzung mit der Lebenswirklichkeit anregen", wünscht sich Kay-Ebe Schnoor, 2. Vorsitzender des in Ostfildern bei Stuttgart beheimateten GIN.

Normen für die neuen Dächer

Nagelplattenbinder bilden das Gerüst des Dachtragwerks und bieten sich zur Verwirklichung selbst extrem komplexer Architekturen an. Sie sind als Bauteile statisch relevant und haben zahlreichen Normen zu genügen: Generell müssen Nagelplattenprodukte nach der maßgeblichen technischen Regel zertifiziert sein und über das CE-Zeichen und / oder das Ü-Zeichen verfügen.

Tragwerke mit Nagelplattenverbindungen bestehen aus vorgefertigten Bindern, die als tragende Bauteile DIN EN 14250 Dachbinder entsprechen müssen. Für die Anwendung in Deutschland ist im Zusammenhang mit DIN EN 14250 außerdem die Anwendungsnorm DIN 20000-4 zu beachten. Soweit bei der Herstellung zum Verbau in Deutschland bestimmter Binder national geregelte Produkte Verwendung finden, ist als Produktnorm DIN 1052:2008 (und außerdem das Ü-Zeichen) maßgeblich. Für die statische Bemessung gilt DIN EN 1995-1-1 (Eurocode 5) im Zusammenhang mit dem nationalen Anhang DIN EN 1995-1-1/NA.

RAL Gütezeichen für gesicherte Qualität

Tragwerke von GIN-Mitgliedsunternehmen mit vorgefertigten Nagelplattenprodukten müssen sowohl den Ansprüchen der Bauherren als auch den im Einzelfall bestehenden statischen Erfordernissen dauerhaft entsprechen. Daher wurde die RAL-Gütesicherung über die Herstellung von Nagelplattenprodukten hinaus auf die Baustellenmontage der Nagelplattenprodukte ausgeweitet. Denn in der Praxis hat es sich deutlich gezeigt, dass es von unschätzbarem Vorteil ist, die im Herstellerwerk geschaffene Qualität durch definierte Arbeitsschritte auf die Baustelle zu übertragen. Gemeinsam haben zahlreiche GIN-Mitgliedsunternehmen qualitätsbeeinflussende Faktoren auf Baustellen eruiert und dokumentiert, um deren Berücksichtigung zu überwachen. Das erweiterte RAL-Gütezeichen 601 wird vom GIN nach satzungsgemäßer Prüfung an Unternehmen verliehen, die Nagelplattenkonstruktionen herstellen und / oder montieren, die geforderten Nachweise der Qualifikation führen und sich den Güteanforderungen des GIN mit Eigen- und Fremdüberwachung unterwerfen. Auf diese Weise sorgt die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte für verlässliche Bedingungen, unter denen Architekten kreative Tragwerke und Dächer von Format entwickeln können, die in der gebauten Wirklichkeit über Jahrzehnte funktionieren und zudem äußerst attraktiv aussehen.

Terminhinweis:
Am 26. Juni findet in Ostfildern das nächste Montageseminar für qualitätsbewusste Bauhandwerker statt: Der Sachverständige Dipl.-Ing. Ralf Stoodt, Obmann im GIN-Ausschuss für Gütesicherung und Normung, erläutert unter anderem, welche Anforderungen das RAL-Gütezeichen an Nagelplattenbinder montierende Betriebe stellt und warum es auch für kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll ist, beim GIN Mitglied zu werden.
Über den GIN

Starke Verbindungen! Nach dieser Maxime handeln die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. und der Interessenverband Nagelplatten e.V. für annähernd 50 Hersteller und Verarbeiter von Nagelplatten und Nagelplattenprodukten: "Nagelplatten werden vor allem im Dach- und Wandbereich von Wohnhäusern, Supermärkten, Gewerbe-, Produktions- und Lagerhallen, landwirtschaftlichen Gebäuden, öffentlichen Einrichtungen wie Sporthallen sowie für Brückenschalungen etc. als extrem belastbare Verbindungsmittel eingesetzt", erläutert GIN-Geschäftsführer Joachim Hörrmann. Das "RAL-Gütezeichen Nagelplattenprodukte" führen alle Betriebe, die auch Mitglied der Gütegemeinschaft sind. Es umfasst die Herstellung von Nagelplattenprodukten und kann sich darüber hinaus auch auf die Montage von Nagelplattenbinderkonstruktionen erstrecken. Das Gütezeichen Nagelplattenprodukte bürgt so für sichere, maßgenau hergestellte Verbindungen von Holzelementen mit einer Spannweite von bis zu 35 m sowie für die fachgerechte Montage. gebäudespezifischer Tragsysteme von allerhöchster, dauerhafter Qualität.

Gemeinnützig und solidarisch unterstützt der GIN seine Mitgliedsfirmen in allen Fragen, die sich im Hinblick auf technisch vorbildliche und wirtschaftlich vorteilhafte Einsatzmöglichkeiten von Nagelplatten am Bau ergeben. Zugleich ist der Interessenverband Ansprechpartner und Auskunftsquelle für Architekten, Hausbauunternehmen, Bauämter, Zimmerei-, Dachdecker- sowie weitere Handwerksbetriebe, die Nagelplatten und Nagelplattenprodukte bei der Verwirklichung unterschiedlichster Bauvorhaben konstruktiv verwenden. 1982 gegründet, gehört der GIN der Verbändegemeinschaft FORUM HOLZBAU an, hat seinen Sitz in Ostfildern bei Stuttgart und wird von Jochen Meilinger (1. Vors.), Kay-Ebe Schnoor (2. Vors.) und Joachim Hörrmann (Geschäftsführer) vertreten.