Vorgaben der VOB werden nicht beachtet

Haus_im_Bau - zum vergrössern klicken Hausbau / Bauweise:  Im Baugewerbe fordern Auftraggeber häufiger als früher Sicherheitsleistungen. Die Forderungen liegen zumeist deutlich über den in der VOB empfohlenen Grenzen. Dies führt zu erheblich höheren Endpreisen, weil die Auftragnehmer die Zusatzkosten einkalkulieren müssen.

n der Regel werden Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften oder Sicherheiten für Mängelansprüche gefordert. "Laut Paragraph 14 VOB/A soll auf Sicherheitsleistungen ganz oder teilweise verzichtet werden", erklärte dazu Dipl.-Ing. Jürgen Luckas, der VOB-Experte des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller e.V.


D"Zudem werden die in der VOB empfohlenen Obergrenzen von 5 Prozent für Vertragserfüllung und 3 Prozent für Mängelansprüche in den meisten Fällen mit 10 und 5 Prozent stark überschritten. Und schließlich werden die Gewährleistungsbürgschaften oder Sicherheiten für Mängelansprüche in der Regel für die Dauer der Gewährleistung von 4 oder 5 Jahren gefordert. Laut Paragraph 17 VOB/B sollen die Sicherheiten dagegen nach Ablauf von 2 Jahren zurückgegeben werden. Diese zusätzlichen Kosten für Bürgschaften verteuern die Preise. Die Endpreise sind somit wesentlich höher als bei konsequenter Anwendung der VOB."
 

Mit einem Rechenbeispiel verdeutlicht Luckas die Belastung der Unternehmen. Bei einer angenommenen Vertragsdauer von 6 Monaten betragen die zusätzlichen Kosten bei Anwendung der VOB-Empfehlungen 8,5 Prozent des Jahresumsatzes. Bei den heute üblichen Verträgen und den heute verlangten Laufzeiten der Bürgschaften betragen die Mehrkosten jedoch 31 Prozent des Umsatzes. "Die Entwicklung zu deutlich höheren Endpreisen aufgrund überhöhter Sicherheitsforderungen kann nach Überzeugung des VFF nicht im Interesse der Auftraggeber liegen", so die Schlussfolgerung von Luckas.

Quelle: window.de