Vorgaben der VOB werden nicht beachtet

n der Regel werden Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften oder Sicherheiten für Mängelansprüche gefordert. "Laut Paragraph 14 VOB/A soll auf Sicherheitsleistungen ganz oder teilweise verzichtet werden", erklärte dazu Dipl.-Ing. Jürgen Luckas, der VOB-Experte des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller e.V.
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Mit einem Rechenbeispiel verdeutlicht Luckas die Belastung der Unternehmen. Bei einer angenommenen Vertragsdauer von 6 Monaten betragen die zusätzlichen Kosten bei Anwendung der VOB-Empfehlungen 8,5 Prozent des Jahresumsatzes. Bei den heute üblichen Verträgen und den heute verlangten Laufzeiten der Bürgschaften betragen die Mehrkosten jedoch 31 Prozent des Umsatzes. "Die Entwicklung zu deutlich höheren Endpreisen aufgrund überhöhter Sicherheitsforderungen kann nach Überzeugung des VFF nicht im Interesse der Auftraggeber liegen", so die Schlussfolgerung von Luckas.
Quelle: window.de