Wohnbereich mit Garten barrierefrei verbinden
Hausbau / Barrierefrei: Für Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit zählen in puncto Wohnkomfort ganz eigene Maßstäbe. Gerade der Weg in den Garten sollte deshalb so leichtfüßig wie möglich zu gehen sein. Eine Glas-Faltwand ermöglicht nicht nur die Aussicht auf die Pracht des heimischen Grüns, sondern auch den lockeren Schritt in den Garten oder auf die Terrasse – ganz ohne Stolperfalle oder Hürde. Deshalb empfiehlt es sich, vor dem Einbau einer Glas-Faltwand zu prüfen, ob die Führungsschiene die gewünschte Barrierefreiheit bietet.
Endlich frei durchatmen
Mit einer Glas-Faltwand von Solarlux verbindet sich der Wohnbereich auf ganzer Linie mit dem Garten oder der Terrasse. In den wärmeren Jahreszeiten lässt es sich so luxuriös Leben, denn die Grenzen zwischen Innen- und Außenbereich heben sich auf, die ganze Wohnung wird mit einem Handgriff nach draußen vergrößert. So lassen sich die Elemente, komplett oder nur zum Teil geöffnet, wie eine Ziehharmonika falten und an der Seite verstauen – sie werden fast unsichtbar. Ob für Kinderwagen oder Rollstuhl: Die Bodenschienen der wärmegedämmten Faltwänden SL 60e und SL 80/81 von Solarlux empfehlen sich für barrierefreies Wohnen, denn diese weisen lediglich eine abgeflachte Schwelle von nur 15 Millimetern auf. Das ist deutlich niedriger als von der europäischen Norm für Barrierefreiheit vorgegeben - diese lässt eine Höhe von 20 Millimetern zu.
Gleichzeitig sehr sicher: Trotz niedriger Schiene entspricht die Bauart sogar den anspruchsvollsten, in England durchgeführten Prüfungen zur Einbruchhemmung (die sogenannte Resistance Class 2). Selbst die Wärmeschutzverordnung wird trotz offenem Wohnkonzept mehr als nur erfüllt: So punkten die Glas-Faltwände durch isolierte Profile und Isolierverglasung mit einer Dichtigkeit, die höher ist als bei manch anderen Standard-Türvarianten.
Offen und barrierefrei – durch die Bodenschienen ermöglichen die Glas-Faltwände von Solarlux einen Wohnkomfort, der von Familien mit kleinen Kindern ebenso geschätzt wird wie von älteren oder körperlich beeinträchtigten Menschen.