Notwendige Umbaumaßnahmen, damit das Haus barrierefrei wird
Hausbau / Barrierefrei: Das vertraute Umfeld der eigenen vier Wände - viele möchten im Alter nicht darauf verzichten. Doch die Bedürfnisse ändern sich. Oft sind Umbaumaßnahmen nötig, damit Haus oder Wohnung barrierefrei werden. Von der ebenerdigen Dusche im Bad zu breiteren Türen sind häufig hohe Investitionen erforderlich. So gibt es Zuschüsse von der Pflegekasse.
Ansprechpartner
Jeder gesetzlich Versicherte ist über seine Krankenkasse automatisch pflegeversichert. Sie ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes geht. So werden bis zu 4.000 Euro für den pflegegerechten Umbau einer Wohnung gewährt. Ändert sich die Pflegesituation, können Zuschüsse erneut beantragt werden.
Voraussetzungen
Damit Zuzahlungen fließen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, darunter in der Regel die Einordnung in eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst. Die Pflegestufe (I bis III) gibt an, wie viel Hilfe ein Betroffener im Alltag benötigt. Gut zu wssen: Die Fördersumme von bis zu 4.000 Euro für barrierefreie Umbaumaßnahmen steht jedem pflegebedürftigen Versicherten zu. Einem Ehepaar können also bis zu 8.000 Euro gewährt werden.
Antrag stellen
Zuschüsse für Umbaumaßnahmen werden direkt bei der Pflegeversicherung beantragt. Es ist sinnvoll, sich vorher individuell von den Mitarbeitern beraten zu lassen. Erforderlich für die Genehmigung sei unter anderem ein amtliches Gutachten über die Pflegebedürftigkeit. Dafür komme ein Arzt oder eine Pflegekraft nach vorheriger Absprache ins Haus, um sich ein genaues Bild der Situation machen zu können.
Zusätzliche Förderung
In der Regel reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten für alle erforderlichen Umbaumaßnahmen zu decken. Wer zusätzliche finanzielle Hilfen benötigt, kann staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen, beispielsweise über die KfW-Bank. Sie fördert altersgerechte Umbaumaßnahmen mit günstigen Darlehen.
Gemeinsam profitieren
Auch Senioren-WGs, die von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden, können auf Leistungen der Pflegekasse setzen. Zur Förderung der Gründung gibt es einmalig einen Zuschuss von 2.500 Euro je Mitglied für die altersgerechte Umgestaltung der Wohnung, maximal jedoch 10.000 Euro. Dieser Betrag wird zusätzlich zu der Leistung für die das Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen gezahlt. Leben wenigstens drei Pflege- oder Betreuungsbedürftige in einer Wohngruppe, hat jeder Anspruch auf einen Zuschlag von 205 Euro pro Monat.
Quelle & Foto: djd/IKK classic/thx