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Hausbau: Elektro-Ladestationen einplanen

Hausbau / Bauplanung:  Immer mehr Bundesbürger kaufen sich ein Elektroauto, dies ist tatsächlich kein Trend, sondern ein Teil der Verkehrswende. Deutschland war in diesem Gebiet im 19. Jahrhundert sogar führend, denn all die Hersteller wie Fiedler, Elektra, Henschel, Talbot oder Kliemt haben Elektroautos gebaut.

 

Durch neue Unternehmen wie den US-Elektroautobauer Tesla hat die Branche wieder einen frischen Wind eingehaucht bekommen. Mittlerweile sieht auch die EU nun deutlich bessere Regelungen für Elektroautofahrer vor. Diese Gesetze muss jeder befolgen, der ein Haus baut oder eine entsprechende Immobilie renoviert.

Neue EU-Gesetze für Elektroautos

Die EU-Gebäuderichtlinie sieht vor, dass bis ins Jahr 2050 alle Gebäude Co2-neutral sein sollen. Die letzte Richtlinie, welche 2010 festgelegt wurde, hat keine Regelungen für Elektroautos vorgesehen. Diesmal ist es anders. Bezüglich intelligentem Laden und Ladeinfrastruktur gibt es einige neue Verordnungen.

Unter anderem ist vorgeschrieben, dass auf Parkplätzen oder an Gebäuden entsprechende Ladepunkte für die E-Mobilität vorgesehen werden müssen. Zudem soll es zu einem intelligenten Lastmanagement kommen, damit das Stromnetz nicht überfordert wird. Damit wäre das Stromnetz in ganzen Regionen und auch im ganzen Land stabil, selbst wenn alle Autos einen E-Antrieb hätten.

Leerrohre werden zur EU-weiten Vorschrift

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) beinhaltet auch, dass Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen mit entsprechenden Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet sein müssen. Dies umfasst sowohl neue als auch renovierte Gebäude.

Bei einem Nicht-Wohngebäude muss jeder fünfte Stellplatz hiermit ausgestattet werden und ein Ladepunkt errichtet werden. Dies scheint auch Lebensmittelmärkte und ähnliches zu umfassen. Sofern sich hieran nicht gehalten wird, kommt es zu einem Bußgeld.

Die Vorschrift sagt aber nicht aus, dass der Strom hieraus kostenlos sein soll. Der Strom wird entsprechend von einem Zähler gezählt und abgerechnet. Bei Lebensmittelmärkten oder anderen Gewerbeimmobilien kann hieraus auch ein weiteres Geschäftsmodell entwickelt werden.

Einfamilienhäuser und Ausstattung mit Ladepunkten

Ein Auto steht in der Regel die meiste Zeit, kaum ein Auto bewegt sich mehrere Stunden am Tag. Somit ist es sinnvoll, das Auto genau dort abzustellen, wo es auch laden kann. In diesem Falle wäre es der Arbeitsplatz oder die heimische Garage.

Bei einem Einfamilienhaus erscheint es sogar noch recht einfach, denn hier reicht eine Steckdose problemlos aus. Die Ladeleistung sollte aber auf 2,3 kW reduziert werden. Alternativ kann auch eine Wallbox installiert werden mit Starkstrom. In diesem Falle wäre eine höhere Ladeleistung von 11 oder 22 kW möglich.

Einige Immobilien besitzen bereits Ladepunkte

Einige innovative Architekten haben bereits die ersten Immobilien mit Ladepunkte für die Anwohner gebaut. Das lässt auch den Verkaufspreis steigen. Doch nicht immer ist es offensichtlich, ob die Immobilie tatsächlich auch einen Ladepunkt bereitstellt. In diesem Falle kann ein Immobilienmakler helfen, eine geeignete Immobilie zu finden.

Muss jedes Haus einen Ladepunkt bereitstellen?

Insbesondere aus Sicht eines Investors ist es sinnvoll, wenn Ladepunkte an jedem Haus bereitstellen, denn somit wird eine weitaus größere Zielgruppe angesprochen. Momentan sind Elektroautos angesichts der Verkaufszahlen für Benziner und Diesel noch eine Seltenheit, aber dies wird sich aufgrund neuer Förderungen und Gesetze möglicherweise ändern.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Fotos: Pixabay / CCO Public Domain / diema