Hausbautipps24 - Bauplanung

Ein reibungsloser Bauablauf erfordert eine gute Bauplanung und Vorbereitung

Reibungsloser BauablaufHausbau / Bauplanung:  Zeitverzug, Mehrkosten, eine schleppende oder verweigerte Mängelbeseitigung und Streit über die vertraglich vereinbarten Leistungen: Nach Angaben von Manuela Reibold-Rolinger, Vertrauensanwältin bei der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), sollte sich jeder Bauherr darüber im Klaren sein, dass es kaum ein Bauvorhaben gibt, das ganz ohne Störungen ans Ziel gelangt.


Doch Zeit ist Geld. Die Finanzierung des Vorhabens läuft bereits, und wer nicht umziehen kann, weil der Bau nicht fertig ist, zahlt mit der Miete noch doppelt drauf. Das Aussitzen der Probleme ist nach Ansicht von Reibold-Rolinger die schlechteste Strategie, um zu seinem Recht zu kommen.

Gute Vorbereitung gibt Sicherheit

Voraussetzung für einen reibungslosen Bauablauf ist eine gute Bauvorbereitung, kompetente Baubegleitung und zügiges Handeln in eigener Sache. Die Basis für den Bau bildet ein ausgewogener Bauvertrag mit detaillierter Leistungsbeschreibung. Gründlich zu prüfen ist etwa, welche Leistungen im Grundpreis enthalten sind und wofür Mehrkosten entstehen. Ein konkretes Preisangebot mit gewünschten Sonderleistungen und Gutschriften sollte Vertragsbestandteil werden. Auch die Übergabe technischer und planerischer Unterlagen nach Bauschluss gehört in den Vertrag. Vorsicht: Dazu ist der Bauunternehmer nicht automatisch verpflichtet!

Bei Vertragsänderungen und Baumängeln schnell reagieren

Will ein Unternehmen die Planung des Baus ändern, darf es das nur in Absprache mit dem Bauherren. Zudem muss der Unternehmer die Mehrkosten beziffern.

Bei Baumängeln sollte sofort und in schriftlicher Form reagiert werden.
Wenn sich die Bauzeit verzögert oder auf der Baustelle gar nichts mehr passiert, sollte man auf keinen Fall den Bauvertrag vorschnell kündigen. Eine sogenannte freie Kündigung bringt Bauherren in Gefahr, erheblichen Schadenersatz an den Bauunternehmer zahlen zu müssen. Auch ein Rücktritt oder eine einvernehmliche Vertragsauflösung sollten in jedem Fall von einem Fachanwalt begleitet werden.

Endabnahme nicht ohne Bauherrenberater

Die Schlussabnahme des Baus bereitet man am besten mit einem eigenen Sachverständigen vor, beispielsweise einem Bauherren-Berater des BSB. Dieser kann auf Mängel vorab hinweisen und die Abnahme von ihrer Beseitigung abhängig machen. Wer hier unvorsichtig ist, kann sich dagegen große Probleme einhandeln. Denn mit dem Tag der Abnahme gilt die Beweislastumkehr: Nun muss der Bauherr beweisen, dass ein Mangel vom Unternehmer verschuldet ist.

Unter bsb-ev.de gibt es einen Newsletter zum Thema "Wenn es Ärger auf der Baustelle gibt" sowie Adressen von Bauherren-Beratern des BSB.

Quelle: djd/Bauherren-Schutzbund e.V.