Unterschiedlicher Einbruch-Versicherungsschutz bei Ferienhaus und Wohnmobil
Hausbau / Versicherungen: Urlaub in Ferienhaus, Ferienwohnung oder Wohnmobil ist in Corona-Zeiten beliebt. Oft haben die Urlauber Wertgegenstände dabei - das wissen auch Einbrecher. Die gute Nachricht: In vielen Fällen springt dann die Hausratversicherung ein. Darauf macht das R+V-Infocenter aufmerksam
Versicherungsschutz ist zeitlich begrenzt
Fahrrad, Kamera, elektronische Geräte oder Schmuck: Gerade bei Urlaubsaufenthalten in einem Ferienhaus oder in einer Ferienwohnung laden Reisende das Auto bis zum Dach voll. "Wenn sich dieser Hausrat nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, ist er in der Regel weltweit versichert", sagt Nicole Günter, Expertin für Sachschäden bei der R+V Versicherung. Denn die Hausratversicherung greift auch bei Einbrüchen in gemietete Gebäude im In- oder Ausland. "Allerdings darf der Aufenthalt außerhalb der versicherten Wohnung nicht länger als sechs oder zwölf Monate dauern, je nach Vertrag." Der Versicherungsschutz gilt dabei nicht nur in Ferienhäusern und Ferienwohnungen, sondern auch in Hotelzimmern, Schiffskabinen oder Schlafwagenabteilen der Bahn.
Einbruch ist immer mit Gewalt verbunden
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist allerdings immer, dass es sich tatsächlich um einen Einbruch handelt. Das bedeutet: Die Gegenstände müssen gewaltsam aus einem geschlossenen Gebäude entwendet werden. Wenn der Schlüssel gestohlen und die Tür damit aufgeschlossen wird, gilt dies nicht als Einbruch. Ebenso wenig ist das der Fall, wenn Urlauber die Fenster offen lassen und den Dieben damit den Einstieg ermöglichen. Wichtig zu wissen: Während der Reise gekaufte Gegenstände zählen nicht zum Hausrat. Deshalb sind sie bei einem Einbruch nicht mitversichert.
Andere Regeln für Wohnwagen
Schwieriger als bei Ferienwohnungen ist die Situation bei Wohnmobilen und Wohnwagen. "Diese gelten nicht als Gebäude, deshalb sind die Gegenstände hier nicht über die normale Hausratversicherung abgedeckt", erklärt R+V-Expertin Günter. "Es gibt jedoch Versicherungsverträge, die über einen erweiterte Diebstahl-Klausel Versicherungsschutz bis zu einer bestimmten Höhe bieten, allerdings nicht für Wertsachen wie Bargeld oder Schmuck."
Quelle: R+V Infocenter
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