Abgedeckte Dächer, kaputte Autos, entwurzelte Bäume - was trägt die Versicherung?
Was tun im Schadenfall?Mehr als 70 Prozent aller Schäden durch Sturm betreffen die Wohngebäudeversicherung. Die Schadenpalette reicht von abgedeckten Dächern, beschädigten Schornsteinen, Satellitenanlagen oder Markisen bis hin zu auf dem Grundstück entwurzelten Bäumen und verwüsteten Gärten.
Die Wohngebäudeversicherung kommt für Sturmschäden ab Windstärke acht (also ab Windgeschwindigkeiten ab 62 Stundenkilometer) für Schäden am Gebäude auf. Wichtig ist, dass das Risiko Sturm auch mitversichert wurde. Freuen kann sich, wer eine Allianz Gebäudeversicherung abgeschlossen hat. Hier sind auch die Aufräumkosten für durch Sturm entwurzelte oder abgeknickte Bäume auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert. Sollte der Garten durch den Sturm so schwer beschädigt worden sein, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist, übernimmt die Allianz Optimal auch die Wiederbepflanzung mit jungen Trieben.
Beschädigtes Mobiliar ersetzt die Hausratversicherung
Schnell ist es passiert: Der Sturm lässt einen Baum aufs Dach stürzen und der anschließend einsetzende Regen beschädigt das Mobiliar. Die Kosten für die Wiederanschaffung übernimmt die Hausratversicherung – und zwar zum Neuwert. Ersetzt werden auch die Kosten für beschädigte Markisen oder Satellitenschüsseln, wenn diese Sachen nicht mehreren Wohnungen oder gewerblichen Zwecken dienen. Sollte die Wohnung so schwer beschädigt sein, dass diese nicht mehr bewohnbar ist, werden im Optimaltarif auch die Kosten für eine anderweitige Unterbringung bis zu einer Dauer von maximal 150 Tagen bezahlt.Beschädigtes Fahrzeug – Teil- und Vollkasko bezahlt Reparatur
Durch Sturm (mindestens Windstärke acht) herabgefallene Dachziegel, gegen das Fahrzeug geschleuderte Äste oder Hagelkörner können Beulen und Kratzer am Fahrzeug verursachen. Die finanziellen Folgen bezahlt die Teilkaskoversicherung abzüglich eines eventuell vereinbarten Selbstbehalts. Die Teilkaskoversicherung ist in der Vollkaskoversicherung enthalten – der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung wird bei Sturmschäden nicht belastet. Wenn ein durch Sturm herabfallender Dachziegel oder ein abgeknickter Baum das Nachbargebäude oder Fahrzeuge beschädigt beziehungsweise vorbeigehende Personen verletzt, stehen schnell hohe Schadenersatzforderungen ins Haus. Hier hilft bei selbstbewohnten Einfamilienhäusern die Privathaftpflicht oder bei Mehrfamilienhäusern die Haushaftpflichtversicherung. Diese prüft den Anspruch und bezahlt die berechtigten Forderungen. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt – notfalls auch vor Gericht.Was tun im Schadenfall?
Grundsätzlich gilt: Wenn möglich, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bei einem abgedeckten Dach sollte diese so schnell wie möglich notdürftig gegen Regen abgedichtet werden. Gleiches gilt bei einer beschädigten Fenster- oder Fahrzeugscheibe.Der Schaden sollte so schnell wie möglich dem Versicherungsfachmann vor Ort gemeldet werden. Zusätzlich hat die Allianz auch rund um die Uhr die Notrufnummern 00800.1122-4444 (Gebäude und Hausrat) und 00800.1122-3344 (Fahrzeuge) geschaltet. Die Mitarbeiter nehmen die Schadenmeldung entgegen und geben Informationen zur weiteren Vorgehensweise. Auf Wunsch übernimmt der kostenlose Allianz Handwerkerservice bei Schäden am Wohngebäude auch die Beauftragung, Koordination und Qualitätskontrolle der Handwerker. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Allianz.
Hilfreich sind bei der Schadenmeldung folgende Angaben:
- Versicherungsnummer (falls zur Hand)
- Was ist beschädigt und in welchem Umfang?
- Erste Schätzung zur Schadenhöhe
- Ggf. Fotos vom Schaden, aus denen der Schadenumfang hervorgeht
- Telefonnummer für Rückfragen
Brokerchannel 06.03.2008 / Allianz Deutschland AG, 80802 München
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