Baufinanzierung

Ein Bausparvertrag dient nicht nur dem Erwerb von Eigentum

Ein Bausparvertrag dient nicht nur fuer den Erwerb von EigentumBaufinanzierung:  Bausparverträge werden in der Regel mit einer späteren Finanzierung vom Eigenheim in Verbindung gebracht, dies ist zwar richtig, aber nicht alles, was ein Bausparvertrag zu bieten hat. Die monatlichen Beiträge werden, wie zum Beispiel bei einem Sparbuch verzinst, somit ist der Bausparvertrag zu Beginn und während der Anspardauer wie eine Geldanlage zu sehen.

 

Bei einem Bausparvertrag wird zu Beginn eine Bausparsumme festgelegt und diese wird meistens nach ein paar Jahren mit den monatlichen Beiträgen erreicht. Sobald die vereinbarte Bausparsumme erreicht wurde, können die Bausparer entscheiden, ob sie das Geld für eine Immobilienfinanzierung verwenden oder nicht. Sie können dann auch entscheiden, ob sie das zinsgünstige Bauspardarlehen, welches im Rahmen des Bausparvertrags angeboten wird, nutzen möchten oder nicht.

Renovierung und Modernisierung mit dem Bausparvertrag

Die Bausparsumme kann auch für Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten einer bestehenden Immobilie verwendet werden. Gerade bei Wohneigentum achten die Eigentümer doch sehr darauf, dass alles im in Ordnung ist. Eigentümer, die zum Beispiel ein älteres Haus gekauft haben, werden auf kurz oder lang nicht darum herumkommen, Leitungen, Rohre usw. zu erneuern. Diese Maßnahmen kosten sehr viel Geld und hierfür kann die Bausparsumme natürlich verwendet werden.

Den Bausparvertrag zur Erbauseinandersetzung verwenden

Mit der Bausparsumme können auch Miterben ausgezahlt werden. Erben zum Beispiel Geschwister das Elternhaus, so zahlt derjenige die anderen aus, der das Haus in Besitz nimmt. Natürlich ist dies ebenfalls mit hohen Summen verbunden und auch hierfür kann die Bausparsumme eingesetzt werden. Eine weitere Möglichkeit ist das Ablösen von bereits bestehenden Hypotheken. Je nach Höhe der Bausparsumme ist es möglich bereits vorhandene Hypotheken abzulösen, hierdurch ist dann monatlich mehr in der Haushaltskasse.

Kann man den Bausparvertrag kündigen oder verkaufen?

Manchmal kann es dazu kommen, dass man den Bausparvertrag nicht mehr benötigt, weil man aufgrund persönlicher Lebensumstände die oben dargestellten Möglichkeiten des Bausparvertrages nicht mehr nutzen kann oder will. Da ergibt sich die Frage, ob man den Bausparvertrag nicht auch kündigen oder verkaufen kann. Grundsätzlich sind beide Möglichkeiten zu bejahen.

Bei einr Kündigung muss man in aller Regel eine Kündigungsfrist von bis zu sechs Monaten einhalten. Dies ist ein Zeitraum, der dann zu lange angesetzt ist, wenn man das angesparte Guthaben dringend und sofort benötigt.

Bei einem Verkauf, dem die Bausparkasse allerdings zustimmenb muss, ist der Geldfluss natürlich eher zu realisieren. Eine weitere Form des Verkaufs ist die Abtretung des Bausparvertrags. Bei dieser Abwicklungsform ist die Kapitalzahlung durch den Abtretungsempfänger ebenso schnell zu verwirklichen.

Quelle: Tipps24-Netzwerk-HR

S. Hofschlaeger / pixelio.de