Öffentliche Fördermittel in die Baufinanzierung einbeziehen
Baufinanzierung: Viele Bauherren können die verschiedensten Fördermittel bei der Baufinanzierung in Anspruch nehmen. Eine der wichtigsten davon war die 2006 abgeschaffte Eigenheimzulage. Das Ende der Eigenheimzulage bedeutet sicherlich einen Einschnitt, aber nicht den vollständigen Rückzug des Staates aus der Förderung privater Bauvorhaben. Ab dem Jahr 2018 kam dann das sogenannte "Baukindergeld" ins Spiel. Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern. Unterstützt werden Familien mit einem Kind bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro pro Jahr sowie 15.000 Euro für jedes weitere Kind. Bei zwei Kindern liegt die Einkommensgrenze beispielsweise bei 105.000 Euro.
Der Zuschussbetrag beträgt 12.000 € pro Kind und wird in zehn jährlichen Raten von 1.200 € ausgezahlt. Die aktuellen Fördervoraussetzungen sehen vor, dass der Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021unterzeichnet wurde oder die Baugenehmigung erteilt wurde. Den Antrag auf Baukindergeld kann man allerdings erst nach dem Einzug ins Eigenheim stellen und dann innerhalb einer Frist vont 6 Monatn. Der letzte Tag, an dem Familien und Alleinerziehende Baukindergeld beantragen können, ist der 31.12.2023. Weitere Einzelheiten finden sich bei der KfW-Bank. Neben dem Baukindergeld können Bauherren auch auf umfangreiche Förderprogramme sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene zurückgreifen, durch die er bei der Verwirklichung der eigenen vier Wände Geld sparen kann. Zu den verschiedenen Fördermitteln zur Unterstützung der privaten Baufinanzierung gehören KFW-Förderprogramme, Wohnraumförderung, Lastenzuschuss sowie diverse Steuervergünstigungen.
KFW-Förderprogramme
KfW-Förderprogramme werden von der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau angeboten. Dabei kann es sich um Finanzierungsmöglichkeiten für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen handeln. Die KFW-Bankengruppe ist in Besitz von Bund und Ländern und bietet besonders günstige Darlehen auch für private Bauherren an. Diese werden allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen vergeben und/ oder sind an konkrete Projekte und Maßnahmen, wie Z.B. Energieeinsparungen, bei der Vergabe gekoppelt. Solche Maßnahmen können beispielsweise energieeffiziente Wohnhäuser (KfW-Effizienzhäuser) oder barrierefreie Wohnprojekte sein. Auch zu Modernisierung und Umbau von Immobilien werden von der Bankengruppe günstige Darlehen angeboten- manchmal werden sogar zinslose Darlehen vergeben. Wichtig ist immer, auf aktuelle Informationen zu den KFW-Förderprogrammen zu achten, denn die Darlehen sind zeitlich begrenzt. Wenn keine Mittel mehr zur Verfügung stehen, kann es auch sein, dass die Förderprogramme vorzeitig beendet werden.
Folgende KfW-Förderprogramme können für den Hausbau in Anspruch genommen werden:
Wohngebäudekredit (261 und 262) - Kreditsumme bis zu 150.000 € - je Wohneinheit und Tilgungszuschüsse zwischen 15 und 50%, je nach Energieeffizienz des Gebäudes.
Wohngebäudezuschuss (461) - kein Kredit sondern Baukostenzuschuss, nicht rückzahlbar - Bauzuschuss bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit.
Wohnraumförderung
Die Bundesländer unterstützen private Bauvorhaben durch günstige Kredite bis zu bestimmten Einkommensgrenzen. Hier heißt es ebenfalls schnell sein, denn auf die Fördermittel der Länder will jeder Zugriff haben, außerdem stehen auch nur begrenzte Mittel dafür zur Verfügung. Der Kreditantrag ist immer vor Baubeginn zu stellen und wird in den meisten Bundesländern durch die dafür eingerichteten Landesbanken oder Investitionsbanken bearbeitet.
Lastenszuschuss
Der Lastenzuschuss wird Selbstnutzern gewährt, besser gesagt, haben diese einen Anspruch darauf, wenn sie trotz öffentlicher Zuwendungen nicht in der Lage sind, die finanzielle Belastung für ihre Hausfinanzierung zu tragen. Der Lastenzuschuss steht Eigentümern einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle, Eigentümern eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zu. Immobilieneigentümer können den Lastenzuschuss direkt beim zuständigen Wohngeldamt beantragen. Dieser wird in der Regel höchstens für ein Jahr gewährt. Nach diesem Jahr überprüft das Amt, ob der Lastenzuschuss auch weiterhin erforderlich ist. Die Höhe des Lastenzuschusses hängt von der Familiengröße, dem Familieneinkommen und der Höhe der monatlichen Belastung ab.
Hypothekenzinsen vergleichen
Durch staatliche Zuschüsse wird nicht nur Eigenkapital gespart, durch Tilgungszuschüsse ermäßigt sich auch die Zinsbelastung für die Baufinanzierung. Letztendlich müssen aber doch Hypotheken aufgenommen werden, um die Baufinanzierung sicherzustellen. Wer früher eine Immobilie erwerben oder bauen wollte, ging zu seiner Hausbank, diese Zeiten sind längst passé. Auch viele Hausbanken arbeiten mit Kreditvergleichen anderer Institute. Unabhängig von der Art der Immobilie sollten verschiedene Angebote verglichen werden, wenngleich heutzutage natürlich auch die Möglichkeit von Onlinevergleichen besteht und genutzt wird.
Steuervergünstigungen
Steuervergünstigungen gibt es auch noch, beispielsweise ermöglicht der Staat lukrative Abschreibungen bei Investitionen in denkmalgeschützte Objekte oder Neubauten in Sanierungsgebieten. Dies ist aber in aller Regel eine Möglichkeit, bei der ein Steuerberater die Zügel in der Hand halten sollte.
Fazit
Egal, ob als Direktzuschuss oder zinsgünstiges Darlehen- staatliche Fördermittel können sich lohnen und sollten deshalb bei der Beantragung der Baufinanzierung vom Interessenten genau überprüft werden. Beispielsweise lässt sich so manches Bauvorhaben in einer förderfähiges Projekt umwandeln, wie beispielsweise ein Energiesparhaus, wodurch letztendlich bares Geld gespart wird.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR