Staatliche Prämien bis zum 31. Dezember mitnehmen
Baufinanzierung: Das Jahresende naht und mit ihm die Frist, für die private Vorsorge noch die volle Förderung vom Staat einzustreichen. Wofür es Prämien gibt und was jetzt zu tun ist, wird hier erklärt. Da Sparer derzeit auf ihre Ersparnisse kaum mehr Zinsen bekommen, sind staatliche Prämien beim Vermögensaufbau umso wichtiger.
Bis zum 31. Dezember haben Sparer noch Zeit, ihre Einzahlungen für dieses Jahr zu prüfen, um von den vollen staatlichen Zuschüssen zu profitieren. Mit Wohn-Riester, Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie können Arbeitnehmer dreifach profitieren. Um tatsächlich die volle Fördersumme zu erhalten, müssen sie aber noch bis Jahresende den erforderlichen Eigenbetrag leisten – ansonsten verpassen sie einen Teil der Prämien.
Mit Wohn-Riester bis zu 908 Euro extra für Familien
Riester-Sparer verschenken jedes Jahr Geld, weil sie den staatlichen Zuschuss nicht ausschöpfen. Statt der vollen Grundzulage in Höhe von 154 Euro kassieren die Inhaber von Riester-Verträgen im Durchschnitt nur knapp 123 Euro. Das zeigen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung. Dies liegt häufig daran, dass Fristen verpasst werden oder der Eigenbeitrag zu niedrig ist. Riester-Sparer sollten daher prüfen, ob sie den jährlich erforderlichen Eigenbetrag eingezahlt haben – ansonsten entgeht ihnen bares Geld. Die höchstmögliche Fördersumme erhält, wer vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich Zulagen in einen zertifizierten Riester-Vertrag einzahlt. Das sind mindestens 60 Euro und maximal 2.100 Euro. Eine vierköpfige Familie kann durch Grund- und Kinderzulage bis zu 908 Euro im Jahr an Zuschüssen erhalten. Zu den Zulagen können handfeste Steuervorteile kommen. Junge Leute unter 25 erhalten bei Abschluss eines Riester-Bausparvertrags zudem einen einmaligen Bonus vom Staat in Höhe von 200 Euro.
Die Beantragung der Riester-Zulagen ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich – bis zum 31. Dezember 2017 können also noch die gesamten Zuschüsse für die Jahre 2015 und 2016 beantragt werden. Tipp vom Experten: Bausparer können das sogenannte Dauerzulagenverfahren nutzen. Damit stellt die Bausparkasse jedes Jahr automatisch und fristgerecht den Zulagenantrag für den Kunden. Um sicherzugehen, dass die vollen Riester-Zulagen angerechnet werden, ist es aber wichtig, dass Änderungen bei Gehalt, Kindergeld, Familienstand oder Wohnort umgehend der Bausparkasse mitgeteilt werden.
Mit der Arbeitnehmersparzulage doppelt profitieren
Mit den vermögenswirksamen Leistungen – kurz VL – leistet der Arbeitgeber einen Beitrag zum Kapitalaufbau seiner Angestellten. Zusätzlich unterstützt der Staat die Anlage von VL mit der Arbeitnehmersparzulage. Aktuell haben knapp neun Millionen Menschen in Deutschland Anspruch auf die Zulage. Beschäftigte sollten daher prüfen, ob sie die vermögenswirksamen Leistungen ihres Arbeitgebers auf ihren Bausparvertrag eingezahlt haben. Denn Vater Staat belohnt dies mit neun Prozent der VL. Häuslebauer in spe können so für bis zu 470 Euro Sparleistung 43 Euro extra im Jahr kassieren. Bauwillige müssen allerdings beachten, dass für die Arbeitnehmersparzulage Einkommensgrenzen gelten. Selbst wer keine vermögenswirksamen Leistungen von seinem Arbeitgeber erhält, kann sich die Arbeitnehmersparzulage sichern: Dazu muss er sich einen Teil seines Gehalts direkt auf sein Bausparkonto überweisen lassen.
Mit der Wohnungsbauprämie bis zu 45 Euro kassieren
Bauwillige, die bis zu 512 Euro im Jahr für ihren Bausparvertrag aufbringen, erhalten vom Staat die Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent der investierten Summe. Über 41 Millionen Deutsche sind derzeit förderberechtigt und haben so die Chance auf bis zu 45 Euro extra pro Jahr. Auch hier sind Einkommensgrenzen zu beachten. Außerdem erhält die Wohnungsbauprämie nur, wer das Guthaben auch für Maßnahmen rund ums Bauen und Wohnen einsetzt. Auch bei der Wohnungsbauprämie ist eine rückwirkende Beantragung für die letzten zwei Jahre möglich. Das bedeutet, dass bis zum Ende dieses Jahres noch die Prämien für 2015 und 2016 beantragt werden können.
Volle Zulagen für neu abgeschlossene Verträge
Für Kurzentschlossene noch einen Anlage-Tipp: Wer jetzt noch die volle staatliche Förderung für 2017 mitnehmen will, kann bis zum 31. Dezember einen Bausparvertrag abschließen, den erforderlichen Eigenbeitrag einzahlen und so noch die vollen Prämien für dieses Jahr einstreichen.
Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall
Foto: Pixabay / CCO Public Domain