Ist der „Wohn-Riester“ der Ausweg aus der Rentenkrise?
Baufinanzierung: In den Zeiten der Finanz- und Eurokrise ist bei vielen Menschen in Deutschland der Wunsch nach den eigenen vier Wänden wieder stärker gewachsen. Wenn man schon keine üppige Rente bekommt, so soll doch zumindest das Ziel der mietfreien Wohnung im Alter erreicht werden. Da bietet sich der „Wohn-Riester“ als ein Hilfsmittel an, der zweifellos seine Kritiker hat, und das zu Recht, der aber für viele die Möglichkeit bietet, mit Hilfe staatlicher Förderung den Weg zum Eigenheim zu schaffen.
Welche Möglichkeiten bietet der „Wohn-Riester“?
Der „Wohn-Riester“ heißt eigentlich Eigenheimrentengesetz und wurde im Jahre 2008 als Ergänzung zur Altersvorsorgezulage durch die Einbeziehung von selbstgenutztem Wohneigentum in das Gesetz aufgenommen. Ziel ist es, selbstgenutztes Wohneigentum in die private Altersvorsorge mit einzubeziehen.
Man kann ein Bauspardarlehen oder ein Immobiliendarlehen, das für den Bau, den Kauf oder die Entschuldung einer Immobilie verwendet wird mit dem Wohn-Riester finanzieren. Die Immobilie muss allerdings selbst genutzt werden und nach dem 31.12.2007 hergestellt oder angeschafft worden sein.
Mit dem „Wohn-Riester“ können auch Immobilien innerhalb der gesamten Europäischen Union, sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein finanziert werden. Entsprechende Objekte finden sich bei Immowelt. In der Schweiz befindliche Immobilien sind nicht förderbar.
Die Höhe der Förderung
Um in den Genuss der vollen Förderung zu gelangen, muss man mindestens vier Prozent seines Vorjahreseinkommens in einem Riester-Vertrag ansparen. Allerdings wird dieser Betrag auf maximal 2.100 EURO pro Jahr begrenzt. Diese Sparleistung ist steuerlich als Sonderausgabe absetzbar.
Wer also diesen individuellen Sparbeitrag leistet, der kann dann von einer Grundzulage und einer Kinderzulage profitieren. Diese Zulagen betragen 308 EURO für Ehepaare, für Alleinstehende 154 EURO als Grundzulage und 185 EURO als Kinderzulage. Für Kinder die ab dem 1.1.2008 geboren wurden, erhöht sich die Kinderzulage auf 300 EURO.
Personen, die bei Vertragsabschluss bis zu 25 Jahre alt sind, erhalten einen sogenannten Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 EURO.
Wie die Besteuerung des Wohn- Riesters aussieht ist in dem Artikel Eigenheimrente ausführlich beschrieben.
Riester-Bausparvertrag garantiert niedrige Darlehenszinsen
Bausparverträge haben ihre Vor- und Nachteile. So geht es auch dem Riester-Bausparvertrag. Der niedrige Darlehenszins von (je nach Tarif) 2,75% bis 4,25 % ist bei Vertragsabschluss garantiert, unabhängig davon, wie lange das Eigenkapital für den Bausparvertrag angespart wird.
Die Kehrseite der Medaille ist bei den Guthabenzinsen und den Gebühren zu sehen. Als Bausparer muss man ein sogenanntes Mindestsparguthaben erreicht haben, um an der Zuteilung des Bauspardarlehens teilzunehmen. Das Mindestsparguthaben liegt je nach Tarif zwischen 30 und 50 Prozent der Bausparsumme. Für dieses angesparte Geld erhält der Bausparer extrem niedrige Guthabenzinsen von 0,5 bis 1,5 Prozent.
Nachteile des Wohn-Riester
Der Riester-Bausparvertrag ist recht unflexibel, falls sich die Lebenssituation des Riester-Sparers ändert. Wer sein Eigenheim im Alter etwa barrierefrei umbauen möchte, erhält keine Unterstützung vom Staat, denn das Geld darf ausschließlich zum Bau oder Kauf einer Immobilie eingesetzt werden. Wer seine staatlich geförderte Immobilie verkauft, muss die Zulagen wieder in den Bausparvertrag zurückführen oder das Geld binnen vier Jahren in ein neues Eigenheim investieren, andernfalls müssen die gezahlten Fördermittel wieder zurück gezahlt werden.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR