Jetzt Antrag auf Finanzierung von Solarstromspeichern stellen
Baufinanzierung: Der Fördersatz durch die KfW-Bank für Solarstromspeicher ist am 1. Januar letztmalig auf zehn Prozent der Nettoinvestitionskosten gesunken. Es wird eine hohe Nachfrage erwartet, mit der Folge, daß diejenigen, die den Antrag zu spät stellen, leer ausgehen könnten. Die Nutznießer dieses Programms sollten die Fördervoraussetzungen beachten und im Blick behalten, daß das . Förderprogramm der KfW-Bank Ende 2018 endet.
Der Bund fördert Solarstromspeicher auch im Jahr 2018. Privatpersonen und Unternehmen können von der staatlichen KfW Bankengruppe einen zinsverbilligten Kredit mit hohem Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen. Die Konditionen sind zum 1. Januar jedoch etwas schlechter geworden. Der Tilgungszuschuss ist von 13 auf zehn Prozent gesunken. Darauf weisen die Experten von Zukunft Altbau hin, dem vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten Informationsprogramm. Wer sich eine typische Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von fünf Kilowatt zulegt, erhält einen maximalen Kreditbetrag von 10.000 Euro und einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 1.000 Euro für die Solarbatterien. Interessenten sollten sich beeilen: Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums stehen nur begrenzt Fördermittel zur Verfügung. Das Förderprogramm endet am 31. Dezember 2018.
Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei über das Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33
Um in den Genuss der Förderung zu gelangen, sollten Haus- und Firmeneigentümer Folgendes beachten: Da die Mittel rasch erschöpft sein können, ist möglicherweise Eile geboten. 2017 hatte die KfW-Bank allein bis Ende Mai rund 3.200 Förderungen für Heimspeicher genehmigt. Nun sind für das gesamte Jahr 2018 nur Gelder für 5.000 Speicher vorhanden. Setzt sich der Trend des Vorjahres fort, wird es ab Mitte August keine Gelder mehr geben.
Förderbedingungen beachten
Auch gibt es nicht für alle Solarspeicher Geld vom Staat. „Der Staat fördert nur Speicher an kleinen und mittleren Solaranlagen“, erklärt Jürgen Groß vom Deutschen Energieberater-Netzwerk (DEN). „Batteriesysteme in Verbindung mit Photovoltaikanlagen über 30 Kilowatt installierter Leistung sind nicht förderfähig.“ Die Eigentümer des stationären Batteriesystems erhalten außerdem nur dann eine finanzielle Unterstützung, wenn die dazugehörige Photovoltaikanlage nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen wurde – das Programm unterstützt Solarbatterien bei Neuanlagen als auch bei bereits bestehenden.
Hinzu kommt eine weitere, wichtige Voraussetzung: Für die Batterien des Speichersystems muss eine Zeitwertersatzgarantie des Händlers oder Herstellers für einen Zeitraum von zehn Jahren vorliegen, sonst fließt kein Fördergeld. Bei einer solchen Garantie wird im Fall eines Defekts zumindest der Wert des Stromspeichers zum Zeitpunkt des Ausfalls ersetzt. Mit dieser Regelung sollen nur qualitativ hochwertige Systeme gefördert werden.
Förderung abgesenkt
Wer sich eine neue Photovoltaikanlage mit einem Solarstromspeicher zulegt, erhält für den Speicher einen Kredit in Höhe von maximal 2.000 Euro pro Kilowatt installierter Solaranlagen-Leistung. Für eine Nachrüstung einer bereits bestehenden Solarstromanlage mit einem Batteriespeicher gibt es sogar 2.200 Euro je Kilowatt, da die Kosten bei einer Nachrüstung etwas höher sind. Mit dem Kredit können Eigentümer die Anschaffung von Solarstromspeichern vollständig finanzieren.
Der Fördersatz beim Tilgungszuschuss gibt an, welchen Anteil der Nettoinvestitionskosten, die für den Kauf und Einbau eines Batteriespeichers anfallen, der Staat übernimmt. Bis zum Jahresende beträgt er noch zehn Prozent. Ursprünglich sollte die letzte Degressionsstufe erst am 1. Juli 2018 in Kraft treten. Da das Bundeswirtschaftsministerium den Zuschuss jedoch am 1. Oktober 2017 außerplanmäßig um drei Prozentpunkte auf 13 Prozent abgesenkt hatte, und zum Jahreswechsel eine weitere Absenkung vorgesehen war, wurde die letzte Förderstufe nun auf den 1. Januar vorgezogen. Der Grund für die vorgezogene Absenkung der Förderung seien stärker gesunkene Anschaffungskosten als prognostiziert, so das Ministerium.
Speicher erhöhen den lukrativen Eigenverbrauch
Photovoltaikanlagen lohnen sich finanziell. Zwar ist die Einspeisevergütung in den vergangenen Jahren gesunken, die Anschaffungskosten sind jedoch sehr deutlich zurückgegangen. Selbst die Einspeisung des Solarstroms in das öffentliche Stromnetz erzielt deshalb eine kleine, von den Kosten für die Anlage abhängige Rendite.
Die gesunkenen Kosten haben darüber hinaus dazu geführt, dass Solarstrom inzwischen deutlich günstiger ist als der Haushaltsstrompreis. Es lohnt sich daher, den Strom vom Dach selbst zu verbrauchen. Der finanzielle Ertrag der Photovoltaikanlage steigt so signifikant. Das bedeutet: Der Eigenverbrauch von Solarstrom trägt vielfach mehr zum Gewinn einer Photovoltaikanlage bei als die Einspeisung in das Netz.
Solarstromspeicher erhöhen den lukrativen Eigenverbrauch, sind jedoch noch zu teuer, um wirtschaftlich zu sein. Deshalb hat das Bundeswirtschaftsministerium das KfW-Förderprogramm ins Leben gerufen, um die Marktentwicklung der Speicher zu fördern und die Kosten zu senken.
Förderung für Solarbatteriesysteme geht weiter
Die KfW Bankengruppe fördert Solarbatteriesysteme mit einen zinsgünstigen Kredit (Laufzeit bis zu 20 Jahre) und einen Tilgungszuschuss von 10 Prozent. Das Programm endet am 31. Dezember 2018.
Quelle: Zukunft Altbau
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