Expertentipps für die Baufinanzierung im Frühjahr 2017
Baufinanzierung: Frühling ist Bauzeit. Sie sollten wissen: Für die Finanzierung eines Bauvorhabens gelten oft besondere Empfehlungen. Sinnvoll kann es zum Beispiel sein, eine lange bereitstellungszinsfreie Zeit auszumachen. Was das heißt? Unser Experte erklärt es Ihnen.
Planen auch Sie einen Hausbau? Dann sollten Sie einige wichtige Details zur Finanzierung eines Bauvorhabens kennen. Beim Bau wird oft nach Baufortschritt bezahlt. Da kann es sinnvoll sein, die Darlehensauszahlung daraufhin abzustimmen. Manche Banken bieten für eine lange Zeit keine Extra-Zinsen an, falls ein Darlehen doch nicht wie geplant, sondern erst verspätet benötigt wird. Der Interhyp-Finanzierungsexperte Thomas Peter erklärt die Hintergründe:
Stichwort Bereitstellungszinsen
Warum sollten Bauherren darauf achten?
Thomas Peter: Bereitstellungszinsen sind beim Bau immer ein wichtiges Thema. Bereitstellungszinsen werden verlangt, wenn man das Darlehen zwar abgeschlossen hat, aber noch nicht abruft. Der Bereitstellungszins liegt bei drei Prozent pro Jahr, also 0,25 pro Monat. Weil ein Bau sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und es auch zu Verzögerungen kommen kann, ist es sinnvoll, wenn Banken bereitstellungszinsfreie Monate anbieten.
Darlehensnehmer sollten vorher überlegen: Wie lange muss mir das Darlehen denn bereitstellungszinsfrei zur Verfügung stehen? Damit ich nicht neben den Zinsen für das schon abgerufene Geld, auch noch Bereitstellungszinsen für noch nicht abgerufene Darlehensteile zahlen muss. Das ist einer der wichtigsten Punkte bei der Baufinanzierung, die wir mit dem Kunden im Beratungsgespräch klären.
Gibt es mehrere Auszahlungsphasen des Darlehens?
Thomas Peter: Ja. Die Auszahlungsschritte sind gemäß MaBV, also der Makler- und Bauträgerverordnung, geregelt. Da gibt es vordefinierte Auszahlungsschritte, etwa Erdaushub oder Rohbaufertigstellung – insgesamt sind mehrere Teilauszahlungen möglich, die man mehr oder weniger zusammenfassen kann. Aus der Erfahrung heraus orientieren sich die meisten Bauträger daran und nutzen dies als Vorgabe. Das heißt, der Kunde bekommt eine Rechnung vom Bauträger, wenn der entsprechende Bautenstand erreicht ist. Die Rechnung geht dann an die Bank und diese zahlt aus.
Und wenn der Baufortschritt nicht so gut vorankommt wie gedacht?
Thomas Peter: Es macht natürlich Sinn, das Darlehen so anzupassen, dass möglichst keine Bereitstellungszinsen zu zahlen sind, das heißt für die Dauer der Bauphase. Wenn es zu Verzögerungen kommt, ist das natürlich tragisch für den Kunden. Denn er muss dann auf das Geld, das noch nicht in Anspruch genommen ist, gegebenenfalls Bereitstellungszinsen zahlen. Aktuell sind die Bereitstellungszinsen vielfach höher als die normalen Darlehenszinsen. Das heißt, wenn ich das Geld in Anspruch nehme, ist es günstiger, als wenn ich es liegen lasse. Das ist eine kuriose Situation und viele Kunden stolpern darüber.
Quelle: Interhyp
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