Eigenleistungen beim Hausbau sinnvoll planen
Baufinanzierung: Fast alle Bauherren stellen sich die Frage, ob und wie sich die Baukosten durch Eigenleistungen reduzieren lassen. Die entsprechenden Möglichkeiten und Fähigkeiten sollte man aber realistisch einschätzen und sich die Ersparnis durch die "Muskelhypothek" nicht schön rechnen. Baumaterial benötigt auch der Bauherr, und er erhält es meist nicht zu den Spezialkonditionen von Handwerkern. Im besten Fall erspart er sich also nur die Kosten für die eingesparte Arbeitszeit des Handwerkers. Der Handwerker wird zudem in der Regel deutlich weniger Zeit für die Arbeiten aufbringen als ein Laie.
Termine sind einzuhalten
Bei der Erbringung von Eigenleistungen im Bauablauf müssen die vom beauftragten Bauunternehmen vorgegebenen Termine eingehalten werden. Viele Gewerke können erst erbracht werden, wenn eine vorherige Leistung abgeschlossen ist. Wenn der Fliesenleger etwa seine Arbeit nicht aufnehmen kann, weil der in Eigenleistung eingebrachte Estrich falsch oder noch gar nicht gelegt wurde, verzögert sich die gesamte Fertigstellung. Erbringt der Bauherr seine Eigenleistungen nicht termingerecht und verzögert sich dadurch der Bauablauf, kann er schadensersatzpflichtig werden.
Einfluss auf die Gewährleistung
Wenn Bauleistungen im Wechsel zwischen Baufirma und Bauherr erbracht wurden, ist bei Auftreten eines Baumangels oft schwer oder gar nicht festzustellen, was die Ursache dafür ist. Dann kann der Bauherr auf den Kosten für die Mangelbeseitigung sitzen bleiben, also Gewährleistungsansprüche verlieren. Sinnvolle Eigenleistungen sollten deshalb so vereinbart werden, dass sie am Ende des mit der Baufirma vereinbarten Leistungsumfangs erfolgen, die Baufirma danach also keine Arbeiten mehr ausführen muss. Der Umfang der Eigenleistung und die Gewährleistungsproblematik sollten so eindeutig wie möglich im Bauvertrag vereinbart werden.
Bauhelfer anmelden und versichern
Beim Einsatz von Freunden und Bekannten sind gesetzliche Vorgaben zu beachten. Bauhelfer müssen bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) angemeldet werden. Sorgt der Bauherr nicht für einen ausreichenden Arbeitsschutz, haftet er bei einem Unfall. Darüber hinaus kann der Bauherr seine Bauhelfer gegen Invalidität absichern. Vorsicht ist beim Thema Schwarzarbeit geboten. Drückt man dem Handwerksmeister von nebenan als Dankeschön für seine Hilfe 500 Euro in die Hand, ist die Grenze zur Schwarzarbeit schon überschritten.
Fähigkeiten realistisch einschätzen
Künftige Hausbesitzer sollten ihre Fähigkeiten unbedingt realistisch einschätzen. Maler- und Bodenbelagsarbeiten, das Tapezieren und Fliesen können sich auch handwerklich weniger Begabte unter Umständen zutrauen. Die Installation von Sanitärgegenständen und der Einbau von Türen oder Fenstern erfordern schon mehr Kenntnisse in der Ausführung. Die Rohinstallation der gesamten Haustechnik sollte hingegen immer einem Fachmann überlassen werden, wenn der Bauherr nicht über diese Spezialkenntnisse verfügt. Im Schadenfall, wie zum Beispiel einem Brand, könnte es sein, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn die Elektroinstallation nicht durch einen Fachmann erfolgt ist.
Quelle: Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V., München
Foto: djd/Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende/shutterstock