Wohnriester - trotz Nachbesserung noch einige Mängel
Baufinanzierung: Auch ein Eigenheim bedeutet eine wichtige Altersvorsorge - hat sich der Gesetzgeber gedacht, und 2008 das Wohn-Riester ins Leben gerufen. Kürzlich wurde nachgebessert, um die Nutzer von Wohn-Riester in einigen Punkten zu entlasten, vor allem eine flexiblere Entnahme umgesetzt, und von nun ab auch der behindertengerechte Umbau gefördert, dennoch ist bei Riester-Wohnen immer genaues Rechnen notwendig, und finanzielle Nachteile gegenüber anderen Lösungen sind nicht immer auszuschließen.
Wohn-Riester als Form der Altersvorsorge
Eine - oft weithin unterschätzte - Möglichkeit, sich im Alter abzusichern, kann auch die Anschaffung einer eigenen Immobilie sein. Alle, die einen Riester-Vertrag haben, können dabei entweder das gesamte angesparte und geförderte Guthaben oder bis zu drei Viertel davon direkt für die Anschaffung von Wohneigentum verwenden. Eine andere Möglichkeit ist aber auch, die Zahlungen für ein Darlehen, das für die Anschaffung eines Eigenheims aufgenommen wurde, wie einen Riester-Vertrag fördern zu lassen. Gefördert werden dabei sowohl herkömmliche Darlehensverträge, wie auch Sparverträge mit Darlehensoption - etwa Bausparverträge - oder Vorfinanzierungsdarlehen, wie beispielsweise ein Bausparkombivertrag. Nach den Nachbesserungen im Juli können nun auch flexibel Beträge entnommen werden, etwa für Sondertilgungen oder auch für den altersgerechten Umbau einer Immobilie.
Wohn-Riester ist kompliziert - auch die neuen Regelungen ändern das nicht
Für die Nutzer von Wohn-Riester ist aber in jedem Fall genaues Rechnen notwendig, um danach nicht unter Umständen finanzielle Nachteile zu erleiden. In vielen Fällen kommt das vor, wenn ein Bausparvertrag abgeschlossen wird, danach aber das Darlehensfunktion nicht genutzt wird. Dann ist das Kapital reichlich schlecht verzinst, und der Riester-Sparer hat unter Umständen viel Geld verschenkt. Zudem sind auch die steuerlichen Regelungen für den Wohn-Riester sehr komplex, da ein sogenanntes Wohnförderkonto eingerichtet wird, das später zur Ermittlung der Besteuerung herangezogen wird, da ja die Förderung beim Wohn-Riester direkt in die Immobilie fließt. Das Guthaben auf diesem Wohnförderkonto wird samt Zulagen jährlich mit 2 Prozent verzinst - und zwar unabhängig von einer tatsächlichen Wertsteigerung der Immobilie.Hier liegt in vielen Fällen ein möglicher Problembereich. Die umfassende individuelle Beratung von einem erfahrenen Honorarberater ohne Eigeninteressen ist also beim Wohn-Riester auf jeden Fall anzuraten. Eine gute Auswahl an kompetenten Beratern finden sie unter http://www.bundesweitefinanzberatung.de/honorarberater/.
Quelle: Tipps24-Netzwerk -DB
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