Ü-Zeichen
Das Ü-Zeichen (Ü steht für Übereinstimmung) kennzeichnet die Verwendbarkeit eines Bauproduktes in Deutschland. Laut den Landesbauordnungen, im Zusammenhang mit der Bauregelliste des deutschen Institut für Bautechnik, müssen Fenster- und Türelemente in Bezug auf ihre wesentlichen Anforderungen mit dem Ü-Zeichen (= Übereinstimmungs-Zeichen) gekennzeichnet werden. Das Ü-Zeichen ist auf dem Bauprodukt oder auf seiner Verpackung oder, wenn dies nicht möglich ist, auf dem Lieferschein anzubringen.Wesentliche Anforderungen für Fenster und Fenstertüren sind:
- der Wärmedurchgangskoeffizient “Uw“ des Fensterelementes (Rahmen und Verglasung)
- der Gesamtenergiedurchlassgrad “g“ der Verglasung
- der Fugendurchlasskoeffizient “a“
- der Schalldämmwert Rw,R (wenn Schallschutz gefordert wird)