Dachfläche vermieten - lohnendes sekundäres Einkommen und Umweltschutz durch Solarstrom
Energie / Photovoltaik: Die Innovationen im Bereich der Sonnenenergie sind auch heutzutage immer noch sehr spannend. In hiesigen Breiten werden Solarzellen immer öfter auf privaten und gewerblichen Hausdächern installiert. Überschüssiger Strom kann ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden und bietet dadurch eine gute sekundäre Einnahmequelle.
Photovoltaik als Investition in die Zukunft
Photovoltaikanlagen sind somit eine lohnenswerte Zukunfts-Investition, die gleichzeitig hilft Ressourcen zu schonen und damit die Umwelt zu schützen. Allerdings lässt sich mit Photovoltaik beziehungsweise einem sogenannten Solardach auch gutes Geld verdienen. Dies funktioniert zum Beispiel durch Verpachtung der privaten oder gewerblichen Dachfläche, wenn diese nicht selbst für Solarstrom genutzt wird.
Das Geschäft mit Photovoltaik floriert bereits seit 2009 und kann Hausbesitzern eine sekundäre Einnahmequelle garantieren. Experten rechnen damit, dass 2025 circa 23 Prozent bis 65 Prozent der weltweiten Energieproduktion auf Sonnen- und/oder Windkraft basieren. Die Dachflächenvermietung zur Aufstellung einer Photovoltaik-Anlage ist deshalb lebendige Zukunft und bringt letztendlich bessere Rendite als Sparbücher. Der Umweltschutz passiert ganz natürlich nebenbei.
Dachflächenvermietung als Nebenverdienst
Das Gebäudedach kann heutzutage einfach an andere Personen verpachtet werden, damit diese eine Photovoltaik-Anlage installieren und nutzen. Beide Vertragspartner können sich über mehrere Vorteile freuen.
Der Solaranlagen-Betreiber kann sich beispielsweise an einer staatlichen Einspeise-Vergütung über mindestens 20 Jahre erfreuen. Der Dachverpächter/Hausbesitzer erhält wiederum über diese Zeitspanne Pacht für seine Dachfläche.
Handelt es sich um ein Gewerbeobjekt oder größere Immobilie, kann hier durch Photovoltaik eine sekundäre Einnahmequelle erzielt werden, die mit einer hohen Sicherheit einhergeht. Also sind regelmäßige Mietzahlungen für die verpachtete Dachfläche gesichert und es gibt praktisch keine Risiken. Die Pacht wird normalerweise jährlich gezahlt, manchmal auch bereits für die gesamte Pachtzeit im Voraus.
Im Vergleich zu Mietwohnungen besteht für den Vermieter keine Gefahr von irgendwelchen Beschädigungen an ihrem Eigentum. Des Weiteren ist den meisten Menschen der Umweltschutz in gewisser Weise wichtig. Deshalb lassen sich ungenutzte Dachflächen besonders gut und sinnvoll für eine erneuerbare Energiegewinnung einsetzen.
Sekundäre Einnahmequelle für Unternehmen
Das Thema Photovoltaik ist für Privatleute sehr interessant. Eine Solaranlage auf dem Firmendach ist für Unternehmen heutzutage fast schon normal. Auf diese Weise lässt sich grüne Energie selbst erzeugen und die Überproduktion ins öffentliche Stromnetz, gegen Vergütung einspeisen. Die eigene Stromproduktion durch Photovoltaik ist unbedingt eine Investition wert, da so die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie Erdgas und Erdöl wegfällt und der CO2-Ausstoß deutlich reduziert wird.
Besitzt ein Gewerbe eine eigene Solaranlage auf dem Firmendach, zeigt dies ein Management, welches fortschrittlich und umweltbewusst agiert.
Rahmenbedingungen müssen stimmen
Auch Unternehmen können ihre Dachflächen an andere Personen verpachten, wenn diese eine Fotovoltaik-Anlage installieren wollen. Hierfür sind allerdings gewisse Rahmenbedingungen zu beachten. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Photovoltaik auf fast jeder Dachfläche funktionieren kann. Als einzige Voraussetzung wird eine ausreichende Statik für die geplante Anlage verlangt.
Dazu kommen noch Aspekte wie Dachform, Größe und Neigung der Dachfläche, die Ausrichtung und eventuelle Verschattungen. Dachformen können beispielsweise Flachdach, Pultdach oder Satteldach sein. Verschattungen entstehen nicht allein durch Bäume, es können auch höhere Gebäude im näheren Umfeld des Standortes sein. Dachflächenvermietung kann zudem nur als sekundäre Einnahmequelle funktionieren, wenn das verpachtete Dach ausreichend Sonneneinstrahlung für die Solaranlage bekommt.
Voraussetzungen für Effizienz der Solaranlage
Die ideale Voraussetzung für Photovoltaik auf einem Dach ist eine Dachneigung nach Süden, diese ist mit fast 35 Grad optimal. Größere Dachflächen (beispielsweise Betriebshallen oder Ähnliches) erreichen diese Wünsche allerdings nur selten. Bei Gewerbe-Dachflächen, die zur Dachflächenvermietung vorgesehen sind, ist die Größe jedoch stets vorrangig, die Lage/Ausrichtung eher zweitrangig.
Sollten sich Verschattungen ergeben, lässt sich die Leistungsfähigkeit der Kollektoren reduzieren. Der Umfang der Dachfläche ist allerdings für die Wirtschaftlichkeit der Fotovoltaik-Anlage entscheidend. Mehr Dachfläche, mehr Leistung der Solaranlage.
Wenn diese Rahmenbedingungen stimmen, ist lediglich die Finanzierung zu klären. Da eine Finanzierung per Darlehen manche Unternehmen in Bedrängnis bringen kann und deshalb nicht zur Debatte steht, ist es sinnvoll eine freie Dachfläche als Unternehmer dadurch gewinnbringend zu nutzen, indem sie vermietet/verpachtet wird. Die Dachfläche wird sozusagen zur Verfügung gestellt.
Welche Voraussetzungen muss die Immobilie erfüllen?
Die Dachflächenvermietung für eine Solaranlage ergibt für Investoren nur Sinn, wenn eine gewisse Größe vorhanden ist. Dazu ist zu bedenken, dass das Gebäude durch die Fotovoltaik-Anlage in seiner Statik stark belastet wird. Ein einzelnes Solar-Modul kann durchaus circa 10 Kilogramm wiegen.
Befindet sich die Immobilie allerdings in einer Region, in der viel Niederschlag wie beispielsweise Schnee zu erwarten ist, kommen durch die komplette Solaranlage eventuell mehrere Tonnen Gewicht zusammen. Aus diesem Grund ist die Begutachtung beziehungsweise Überprüfung im Vorfeld per Statiker unbedingt erforderlich.
Vorteile der Dachflächenvermietung
Pachtet eine Person die Dachfläche einer fremden Immobilie zwecks Installation einer Photovoltaik-Anlage, kommt dieser Person die sogenannte Einspeise-Vergütung zugute.
Nach Überarbeitung des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetzes) muss der Immobilien-Besitzer den erzeugten Strom allerdings vorerst zur eigenen Verwendung nutzen. Überschüssiger Strom kann danach ins öffentliche Stromnetz abgegeben werden.
Hierin liegt auch die Begründung, warum die Vergütung für eingespeisten Strom deutlich unterhalb des normalen Strompreises liegt. Der Betreiber der Anlage kann seine erzeugte Energie natürlich verkaufen. Dafür stellt der Immobilienbesitzer mittels Dachflächenvermietung für Photovoltaik seine freie Dachfläche zur Verfügung.
Hausbesitzer werden zweifach entlohnt
Sämtliche Leitungen der Anlage führen über sein Grundstück. Hausbesitzer erhalten auf diese Weise nachhaltigen Strom, Betreiber der Anlage finden garantiert Abnehmer für ihre sauber erzeugte Energie. Also haben beide Seiten Vorteile. Darüber hinaus wird aktiv Umweltschutz betrieben, denn der CO2-Ausstoß ist aufgrund der Solar-Module deutlich reduziert.
Hauseigentümer können bei diesem Geschäftsmodell von einer lohnenden sekundären Einnahmequelle ausgehen. Letztendlich wird das Hausdach dem Investor zur Energieerzeugung mittels Solarkollektoren auf bestimmte Zeit verpachtet.
Investoren sind deshalb meistens gerne bereit einen bestimmten Betrag als Pacht für die Dachfläche zu zahlen. Für Eigentümer ist diese Vereinbarung deshalb lohnend, da sie selbst keinerlei Kosten tragen müssen. Zudem wird ihnen zusätzlich günstiger Strom bereitgestellt.
Wie hoch kann die Pachtzahlung werden?
Wie viel Pacht kann ein Hausbesitzer über die Dachflächenvermietung einnehmen? Die Miete ist einerseits von der Flächengröße abhängig, anderseits ist der Wirkungsgrad ein wichtiger Faktor. Rahmen-Parameter bedeuten auch höhere Mieteinnahmen.
Umfasst die Solar-Anlage viele Module, entstehen geringere Stückkosten für den Betreiber. Dadurch kann der Hauseigentümer schlussendlich auch mehr Pacht erhalten. Mit einem Solar-Rechner (beispielsweise Online) lassen sich zukünftige Pachteinnahmen einfach berechnen.
Wer trägt welche Kosten?
Wer als Privatperson oder Unternehmer sein Hausdach mittels Dachflächenvermietung zur Verfügung stellen möchte, will sicherlich nicht die Kosten der Solaranlage tragen. Es wird über die Pacht eine sekundäre Einnahmequelle erwartet.
Deshalb sollten Hausbesitzer lediglich Angebote in Betracht ziehen, die die Finanzierung der Photovoltaik Installation durch den Investor selbst garantieren. Soll sich der Hausbesitzer an der Investition beteiligen, ist die Vereinbarung unseriös. Gleiches gilt für die nötigen Wartungsarbeiten. Diese muss ebenfalls der Betreiber der Solaranlage übernehmen. Immobilienbesitzer müssen dafür allerdings den Zugang zum Gebäude ermöglichen.
Sind sämtliche Module installiert, müssen elektrische Leitungen verlegt werden. Eigentümer müssen dafür abklären, ob diese im Fassadenbereich liegen sollen. Des Weiteren ist zu klären, wo der Wechselrichter (Gleichstrom zu Wechselstrom) montiert wird. Das Bauteil sollte stets einen kühlen Standort haben.
Soll ein gewisser Teil des Solarstroms selbst genutzt werden, bedarf es eines eigenen Stromzählers, der direkt im Anschluss an den Wechselrichter montiert wird. Hiermit kann der Eigenverbrauch sowie die Menge der Einspeisung ins allgemeine Stromnetz ermittelt werden. Die Einnahmen sind sonst nicht zu errechnen.
Deshalb muss der Anlagen-Betreiber stets Zugang zum Photovoltaik Zähler bekommen. Dieser Punkt muss unbedingt im Pachtvertrag klar definiert sein. Hausbesitzer sollten zudem grundsätzlich jede Änderung im Rahmen der Dachflächenvermietung vorher mit dem Anlagen-Betreiber absprechen. Auch dieser Punkt muss im Pachtvertrag festgehalten werden.
Quelle: solardachmiete.de /
Fotos: Pixabay / CCO Public Domain / Solarimo