Vor dem Bauen / Grundstück: Der Bebauungsplan gibt Auskunft darüber, ob die grundsätzlichen Überlegungen, die Sie angestellt haben, um ein Haus zu bauen, auch bauordnungsrechtlich für das ausgesuchte Baugrundstück umgesetzt werden können. Dazu müssen Sie in den Bebauungsplan und/ oder den Flächennutzungsplan Einsicht nehmen.
Vor dem Bauen / Grundstück: Mit dem Begriff Bauerwartungsland wird ein Grundstück bezeichnet, bei dem damit zu rechnen ist, daß es zu einem Grundstück wird, auf dem man bauen darf. Die zu dieser Annahme führenden Kriterien sind meist im Flächennutzungsplan der Gemeinde niedergelegt, wo es auch als zukünftiges Bauland ausgewiesen ist.