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Hausbau Bauwerkvertrag Abschlagszahlungen

 

BauwerkvertragErfahrungsbericht: Herr Schiller aus Neustadt konnte die Zinsen während der Bauzeit einsparen. Er hatte mit einem Bauträger einen, sogar notariellen, Werkvertrag für ein Einfamilienhaus abgeschlossen. In diesem Vertrag wurden unter anderem auch die Abschlagszahlungen für das Bauvorhaben festgelegt.

Nach den notariell vereinbarten Bedingungen wurde die erste Rate in Höhe von 50% der Gesamtkosten bereits bei Fertigstellung der Erdarbeiten fällig. Der Rest war in zwei weiteren Raten, bei Rohbaufertigstellung und bei Endabnahme zu zahlen.
 

Herr Schiller hatte in unserem „Ratgeber Hausbau", allerdings erst nach Vertragsabschluß, gelesen, daß die Fälligkeit von Ratenzahlungen ausschließlich im Rahmen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zulässig ist. Abweichende Vereinbarungen machen die gesamte Zahlungsvereinbarung hinfällig, was zur Folge hat, daß die gesetzlichen Regelungen des § 641 Abs.1 des BGB greift.

Nach dem BGB kann der Hersteller des Bauwerkes die Zahlung erst verlangen, wenn das Werk fertiggestellt ist.

Herr Schiller konnte sich also die Zinsen an seine Bank für die teilweise Abrufung der Baugelder sparen.

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