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Hausverwaltungen sorgen für die Vermeidung von Leerständen in der eigenen Immobilie

Hausverwaltung als LösungImmobilienmarkt / Immobiliennachrichten:  Neben den vielen Aufgaben, die ein Hausverwalter im Rahmen der Mietverwaltung im Auftrag und Vollmacht für die Eigentümer zu erledigen hat, gilt der Vermietung leer stehender Wohnungen ein spezielles Augenmerk. Insbesondere vor dem Hintergrund der bereits beschlossenen, aber noch nicht in Kraft gesetzten Gesetzesänderung zur Umstellung der Provisionsregelung auf das Bestellerprinzip kann ein Hausverwalter die Lösung des strittigen Problems für die Vermieter sein.

Der Hausverwalter als Dienstleister für Immobilienbesitzer

Der konkrete Leistungsumfang, den Hausverwalter für die jeweiligen Eigentümer zu erledigen haben, wird individuell im Verwaltervertrag festgelegt. Neben der Verwaltung und Abrechnung der Mieteinnahmen, der Wahrnehmung und Vereinbarung von Mietverträgen sowie der Klärung aller Angelegenheiten mit den Mietern gehört in aller Regel auch die Vermeidung von Leerständen zu den vielfältigen Aufgaben des Dienstleisters. Zum einen kümmert sich der Hausverwalter um die Abnahme des Objektes nach Auszug eines Mieters sowie um die eventuell notwendigen Nachverhandlungen, wenn Schäden an der Wohnung oder den Gewerberäumen verursacht wurden. Darüber hinaus kann eine eventuell notwendige Renovierung direkt von der Hausverwaltung veranlasst werden, um die Neuvermietung so schnell und reibungslos wie möglich zu veranlassen.

Vermietung von Wohnungen - neue Rechtslage bringt Unsicherheit

Zum anderen können die Eigentümer dem Hausverwalter die Vermietung direkt übertragen und damit gleich mehrere Vorteile generieren: Bereits in den Koalitionsverhandlungen wurde eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, allerdings hat sie bislang noch keine Gültigkeit. So ist vorgesehen, dass in der ersten Hälfte 2015 die Provisionsansprüche für die Vermietung von Wohnräumen auf das sogenannte Bestellerprinzip umgestellt werden. Dagegen will der Immobilienverband IVD nun sogar klagen. Wer also einen Makler damit beauftragt, für die eigenen Wohnungen neue Mieter zu suchen, hat auch die Provision in Höhe von zwei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu übernehmen. Bislang haben die neuen Mieter, die ihrerseits beim Immobilienmakler vorsprechen und sich das verfügbare Mietangebot präsentieren lassen, diese Kosten direkt an den Makler zu bezahlen. Nach der Gesetzesänderung würden sich einige bislang ungeklärte Einschnitte ergeben, da der Makler nur noch vom Mieter Provision fordern kann, wenn er für das Mietobjekt noch keinen Vermittlungsauftrag vom Eigentümer erhalten hat.

Das ist in der Praxis eher unwahrscheinlich, müsste sich doch der Makler erst nach Beauftragung durch einen Wohnungssuchenden mit der Recherche in Frage kommender Objekte befassen und bei den jeweiligen Eigentümern anfragen. Diese wiederum müssen mit einer deutlichen Einbuße rechnen, denn zwei Monatskaltmieten Provision schmälern die Rendite bei vermieteten Objekten erheblich. Wird allerdings ein Hausverwalter mit der Mietverwaltung beauftragt, fällt die Vermietung in dessen Aufgabenbereich. Er wird dann die entsprechenden Inserate schalten oder das Objekt auf Online-Plattformen präsentieren, die Mietinteressenten prüfen und auswählen sowie die vorgesehenen vertraglichen Vereinbarungen treffen.

Professionelle und seriöse Hausverwaltung als empfehlenswerte Alternative zum Makler

Damit empfiehlt sich ein Hausverwalter, der über das notwendige Fachwissen, kommunikative Fähigkeiten und kaufmännisches Know-how verfügt. Die Auswahl können sich Eigentümer erleichtern, indem Sie einschlägige Portale, wie zum Beispiel hausverwalterscout.de, zur Orientierung nutzen. Dort können zum einen die Hausverwalter in der Nähe aufgelistet werden, zum anderen lassen sich direkte Anfragen an die Dienstleister richten. Selbstverständlich bedarf es einer detaillierten und individuellen Vertragsgestaltung, die durchaus mit rechtsanwaltlichem Beistand erfolgen sollte, um eine optimale Entlastung von den vielfältigen Verwaltungsaufgaben zu erreichen.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - RS
Foto: luise / pixelio.de