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Worauf muss man achten, wenn man in Griechenland Immobilien kaufen will?

Immobilienmarkt / Immobiliennachrichten:  Griechenland ist ein beliebtes Urlaubsland mit vielen kulturellen Highlights. Neben den Badeorten auf dem Festland ist Griechenland aber vor allem ein Inselparadies. Kos, Mykonos, Santorini, Korfu, Rhodos oder Kreta sind nur die bekanntesten und beliebtesten der insgesamt 3054 teilweise unbewohnten Inseln, die zu Griechenland gehören. Hier findet man ein Inselparadies mit phantastischen Naturschauplätzen und voller antiker Kulturgüter.

 

Kein Wunder, dass es viele Menschen nicht nur im Urlaub nach Griechenland zieht sondern auch eine erhebliche Anzahl deutscher Staatsbürger seinen ersten oder zweiten Wohnsitz nach Griechenland verlegen will. Auch den Besitz einer Ferienimmobilie können sich viele Menschen in Griechenland vorstellen. Hinsichtlich der Immobilienpreise kann man generell davon ausgehen, dass die Preise auf dem Festland niedriger als auf den touristisch entwickelten Inseln sind. Für einen EU-Bürger gelten keinerlei gesetzliche Beschränkungen für den Erwerb einer Griechenland-Immobilie.

Die wenigsten deutschen Interessenten für eine Immobilie in Griechenland sind allerdings der griechischen Sprache mächtig. Daher ist es bei Immobiliengeschäften dringend notwendig, einen Anwalt, Architekten oder Makler hinzuzuziehen, der auch die deutsche Sprache beherrscht. Im Idealfall sollte der Experte über eine langjährige Erfahrung bei der Abwicklung länderübergreifender Rechtsangelegenheiten verfügen.

Was sollte der Berater können?

Wer Immobilien in Griechenland kaufen will, für den ist ein guter Berater für alle Fragen rund um den Immobilienerwerb unabdingbar. Neben der Koordination der verschiedenen notwendigen Maßnahmen vor Ort, sollte er firm darin sein, im Grundbuch zu recherchieren und die notwendigen Unterlagen für den Abschluss des Kaufvertrages zusammenzustellen. Dafür benötigt man eine Reihe Dokumente, muss man bestimmte Nebenkosten bezahlen und letztendlich auch über die steuerlichen Aspekte informiert werden.

Grundbuch

Um vor Überraschungen sicher zu sein sollte jeder Käufer vor dem Kauf einer Immobilie die Eigentumsverhältnisse des zu erwerbenden Grundstückes durch einen Rechtsanwalt überprüfen und verifizieren lassen. Das ist in Griechenland manchmal nicht ganz einfach, da Grundbucheintragungen dort keinen öffentlichen Glauben genießen. Bisher prüften die Behörden nur die formelle Ordnungsmäßigkeit und nicht die Legalität der Grundbucheintragungen. Das soll sich im Zuge der Errichtung des nationalen Grundbuches durch die Ktimatologio ändern. In jedem Fall muss hier ein erfahrener, möglichst ortsansässiger Anwalt eingeschaltet werden.

Notwendige Dokumente für den Kaufvertragsabschluss

Als EU-Bürger muss ein deutscher Immobilienkäufer seinen Pass vorlegen und eine zuvor beantragte Steuernummer. Daneben ist eine Bescheinigung des griechischen Finanzamtes über die Zahlung der Grunderwerbsteuer vorzulegen. In Griechenland muss die Grunderwerbsteuer vor dem Abschluss des Kaufvertrages bezahlt werden.

Kaufnebenkosten

Ähnlich wie in Deutschland hängen an einem Immobilienerwerb auch erhebliche Nebenkosten. Die wichtigsten Kosten entstehen für:

Grunderwerbsteuer: nur vom Käufer zu entrichten, derzeit 3,09% des Kaufpreises

Kosten der Beurkundung: auf der Basis des vereinbarten Kaufpreises oder des vom Finanzamt festgelegten Wertes ca. 1- 1,2%.

Grundbuchkosten: belaufen sich auf 6/1000 des Kaufpreises

Anwaltskosten: können frei vereinbart werden und richten sich auch nach dem Umfang der Tätigkeit

Steuern

Die drei in Frage kommenden Steuerarten sind die Grunderwerbsteuer, die Mehrwertsteuer und die Spekulationssteuer.

Die Grunderwerbssteuer richtet sich nach dem im Kaufvertrag aufgeführten Kaufpreis, außer wenn der Kaufpreis geringer ist als der Einheitswert. Dann richtet sie sich nach dem Einheitswert. Steuerschuldner der Grunderwerbssteuer ist immer der Käufer. Er muss den anfallenden Betrag vor Durchführung der notariellen Beurkundung vollständig beim zuständigen Finanzamt bezahlen.

Die Mehrwertsteuer beträgt derzeit 24% des Kaufpreises.

Die Spekulationssteuer wurde erst 2013 eingeführt. Sie wird in Höhe von 20% erhoben auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Erwerbspreis und Verkaufspreis. Hierbei wird jedoch ein Altersfaktor berücksichtigt, der die Steuer mindert, je länger das Immobilienobjekt im Besitz des Verkäufers gewesen ist. Beispiel: Verkauf nach 1 Jahr Multiplikator 0,90, Verkauf nach 25 Jahren Multiplikator 0,60. Es gibt verschiedene Befreiungsmöglichkeiten.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
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