Die Gesetze schreiben nicht vor, welche erneuerbaren Energien beim Hausbau eingesetzt werden
Heizungstechnik / Heizen & Lüften: Wer heute baut, muss sich an die Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV) halten. Sie legt eine Reihe von Parametern fest, die Einfluss auf die Energiebilanz eines Wohnhauses haben. Die Vorgaben reichen vom maximal zulässigen Primärenergiebedarf über Vorgaben zu Transmissionswärmeverlusten oder zum sommerlichen Wärmeschutz bis hin zur Forderung, einen Teil des Energiebedarfs über Erneuerbare Energien zu decken. Die EnEV macht aber keine Vorgaben dazu, mit welchen Baustoffen und Dämmmaterialien oder welchen Heiztechniken die Vorgaben einzuhalten sind.
EnEV und EWärmeG machen keine Vorgaben zu bestimmten Heizarten
Bei der Heiztechnik bezieht sich die EnEV unter anderem auf das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Es besagt, dass der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser und Kühlung in einem Wohnhaus-Neubau anteilig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Daneben lässt das Gesetz auch Ersatzmaßnahmen zu, zum Beispiel Kraft-Wärme-Kopplung, Nah- und Fernwärme, eine bessere Wärmedämmung als gesetzlich vorgeschrieben oder die Nutzung von Abwärme. Welche Technik im Einzelfall am besten geeignet ist, hängt von vielen Faktoren ab. Sinnvoll ist es, den Rat eines unabhängigen Sachverständigen einzuholen.
Unabhängige Beratung bei der Wahl der Energietechnik
Beim Hausbau stehen alle Möglichkeiten de erneuerbaren Energien für den Einsatz offen. Wärmepumpen können den Heiz- und Warmwasserbedarf eines Hauses decken. Welche Wärmequelle genutzt werden kann, hängt vom Grundstück und von regionalen Gegebenheiten ab. Für Flachkollektoren im Erdreich etwa ist eine ausreichend große Grundstücksfläche erforderlich. Für Tiefbohrungen oder die Grundwassernutzung muss das Gelände geeignet sein, zudem sind Genehmigungen erforderlich. Luft-Wärmepumpen können grundsätzlich überall aufgestellt werden, allerdings sind Lärmschutz-Anforderungen zu beachten.
Solarthermie-Kollektoren lassen sich auf vielen Dächern einsetzen. Sie können in der Regel nur den Warmwasserbedarf sowie eventuell einen Teil des Heizbedarfs decken. Damit eignen sie sich zum Beispiel als Ergänzung zu einem Gas-Brennwertkessel. Nah- und Fernwärme kann nur dort genutzt werden, wo entsprechende Netze ausgebaut sind. Ihre Nutzung kann Vorteile haben, doch zu bedenken ist dabei, dass man sich dauerhaft an einen Energieversorger und seine Preise bindet.
Baumängel gefährden Energiestandard im Neubau
Energetische Mängel im Neubau wirken sich nicht nur auf die Heizkosten aus. Wird das Haus über die KfW gefördert und verfehlt den geforderten Energiestandard, schlagen nicht nur höhere Heizkosten als erwartet zu Buche, sondern die KfW kann Fördergelder zurückverlangen. Damit kann das gesamte Finanzierungskonzept in Schieflage geraten. Besser ist es, eine baubegleitende Qualitätskontrolle in Anspruch zu nehmen. Ein unabhängiger Bausachverständiger kann Planungs- und Ausführungsfehler frühzeitig erkennen, sodass der Bauherr noch rechtzeitig Nachbesserung verlangen kann.
Quelle & Foto: Bauherren-Schutzbund e.V.