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Versicherungen

Schlüsseldienst und Versicherung: Wann zahlt wer?

Hausbau / Versicherungen:  Irgendwann im Leben trifft es die meisten Menschen: Die Wohnungstür wird unbedacht zugezogen, der Schlüssel liegt jedoch noch in der Wohnung. Vielleicht wird der Schlüssel aber auch verloren oder bricht im Schloss ab.

 

In dieser ärgerlichen Situation kann in der Regel auf die Hilfe eines Fachbetriebes, wie dem Schlüsselnotdienst aus Dortmund, nicht verzichtet werden. Viele Verbraucher gehen dabei davon aus, dass ohnehin die Versicherung die Kosten für den Schlüsseldienst übernimmt. Doch ist dies wirklich so? Der folgende Beitrag beantwortet diese Frage.

Welche Versicherung kommt für den Schlüsseldienst auf?

Welche der vorhandenen Versicherungen die Kosten für die Arbeit eines Schlüsseldienstes übernimmt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Beispielsweise kommt es darauf an, welches Schloss geöffnet werden musste oder welche Schlüsselart verloren gegangen ist.

Handelt es sich um den Verlust eines Schlüssels zu einem Vereinsheim oder der Wohnung von Freunden, muss ein neues Schlüsselsystem integriert oder zusätzlich eine Tür aufgebrochen werden, zahlt die gültige Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden, denn diese ist dafür zuständig, Schäden an Rechtsgütern von Dritten zu regulieren.

Falls es sich jedoch um den Schlüssel eines Mieters handelt, der das Schloss zu seiner privaten Wohnung öffnet, wird der Schaden beziehungsweise die Rechnung für den Schlüsseldienst gegebenenfalls durch die Hausratversicherung übernommen.

Wann zahlt die Versicherung?

Allerdings ist es ein Fehler, wenn Verbraucher davon ausgehen, dass ihre Versicherung für die Kosten für die Arbeiten des Schlüsseldienstes automatisch aufkommt – diese Leistung muss nämlich explizit mitversichert sein.

Bei einem Basistarif sind derartige Schäden beziehungsweise Kosten in der Regel nicht enthalten. Bei den meisten Versicherungen handelt es sich dabei um einen Premiumservice, der selbstverständlich auch mit einem höheren Beitrag einhergeht. Ob die vorliegende Versicherung die Kostenübernahme für den Schlüsseldienst umfasst, ist in den genauen Vertragsbedingungen in den Versicherungsunterlagen nachzulesen.

Sollte der Schlüssel, der verloren gegangen ist, nicht zu privaten, sondern zu öffentlichen beziehungsweise gewerblichen Gebäuden gehören, kann dies in vielen Fällen mit sehr hohen Kosten einhergehen. Oft ist es dann nämlich nicht ausreichend, lediglich ein Schloss aufzubrechen. Aus Sicherheitsgründen ist es in der Regel nötig, das komplette Schließsystem des Gebäudes zu erneuern.

Aus diesem Grund ist es ratsam, für einen solchen Fall eine spezielle Sicherheitsklausel in die Betriebshaftpflichtversicherung zu integrieren, damit der Kunde oder der Mitarbeiter aufgrund des Schlüsselverlustes nicht dem finanziellen Ruin entgegensehen muss. Besonders in Betrieben, in denen häufig mit fremden Schlüsseln umgegangen wird, ist eine solche Absicherung der Mitarbeiter zu empfehlen.

In diesen Fällen zahlt die Versicherung nicht für den Schlüsseldienst

Nicht versichert ist der Verlust eines Schlüssels zu dem privaten Wohneigentum. Daher sollten Eigenheimbesitzer stets einen Zweitschlüssel bei Nachbarn oder Freunden hinterlegen. Im Übrigen sind auch Schlüssel zu Tresoren nicht versichert, ebenso wie Schlüssel zu Bankschließfächern.

Kommt es zu einem Abbrechen des Schlüssels während des Öffnens, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Schlüsseldienst ebenfalls nicht. Der Verursacher muss den Schaden dann also selbst tragen.

Der Leistungsumfang der Versicherung umfasst außerdem keine Schlüssel zu Motorrädern oder Pkws, sowie sämtliche Schlüssel, die innerhalb der Wohnräume eingesetzt werden. Bestandteile der Versicherungsleistungen können somit ausschließlich Schlüssel für die Eingangstür eines Mehrfamilienhauses, in dem eine Eigentumswohnung bewohnt wird, sein.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Pixabay / CCO Public Domain / WolfBlur