Brüstung
Als Brüstung bezeichnet man das Mauerwerk oder ein Bauelement unterhalb des Fensters. Die Höhe des Mauerwerks unter dem Fenster nennt man Brüstungshöhe. Diese Brüstungshöhe ist in den Landesbauordnungen vorgeschrieben und differiert dabei zwischen den Höhenlagen der Geschosse. Im Normalfall geht man von eine Brüstungshöhe von 0,80 m aus. Ab dem 6. Obergeschoss ist meistens eine Brüstungshöhe von mindestens 0,90 m vorgeschrieben.Das nachstehende Video zeigt Fensterbrüstungen aus Metall, die außen an die Fenster angebracht werden.