Tipps zum Energiesparen

Ab 1. Juli 2008 Ausweispflicht für Altbauten

Energieausweis - zum vergrössern klickenDer Energiepass kommt!

Energie / Energie sparen:  Rechtzeitig vor dem Stichtag haben die Experten des Online-Magazins homesolute die zehn wichtigsten Fakten rund um den neuen Energieausweis zusammengefasst.

Auch wenn der Energieausweis ab 1. Juli 2008 schrittweise für alle Gebäude verpflichtend wird, herrscht unter vielen Hausbesitzern noch Unklarheit darüber, welche konkreten Folgen sich daraus ergeben. Aus diesem Grund haben die Experten von homesolute, die zehn wichtigsten Fakten rund um die neue Ausweispflicht zusammengefasst:

1. Was ist der Energieausweis?

Die Antwort lautet: Ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Ähnlich wie die Energieeffizienzklasse eines Kühlschranks soll der Ausweis Hauseigentümer und Mieter über die energetische Qualität einer Immobilie informieren, erklären die Experten von homesolute.com.
2. Wen betrifft die Ausweispflicht?

Ab 1. Juli müssen Vermieter, Verkäufer oder Verpächter von Wohngebäuden mit
 
Baudatum bis einschließlich 1965 einen Energiepass vorlegen können. Damit soll nach dem Willen der Bundesregierung die Sanierung von Altbauten vorangetrieben werden. Ab 1. Januar 2009 ist der Energieausweis auch für Häuser jüngeren Datums verpflichtend. Der Ausweis für neu errichtete Immobilien wurde bereits 2002 eingeführt.

3. Was soll der Energiepass bewirken?

Ziel des Passes ist die Offenlegung des Energieverbrauchs eines Gebäudes. Potentielle Mieter oder Käufer sollen dadurch auf Anhieb erkennen, ob eine Immobilie einen hohen oder niedrigen Energiebedarf hat. Abzulesen ist dies anhand einer Farb- und Zahlenskala auf dem Ausweis: Rot steht für einen hohen, Grün für einen niedrigen Verbrauch.

4. Welche Varianten gibt es?

Der Energiepass wird in zwei unterschiedlichen Varianten ausgestellt: Als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. Nach Angaben von homesolute.com kann noch bis zum 1. Oktober dieses Jahres zwischen beiden Versionen gewählt werden. Danach wird der Bedarfsausweis Pflicht für alle Immobilien mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem vor dem 1. November 1977 gestellten Bauantrag.

5. Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Während der Bedarfsausweis auf einer technischen Analyse des Gebäudes fußt, berücksichtigt der Verbrauchsausweis lediglich den gemessenen (Heiz-)Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Die Experten von homesolute.com empfehlen daher insbesondere für sanierungsbedürftige Gebäude die aussagekräftigere bedarfsabhängige Version, da diese unabhängig vom Nutzer einen optimalen Einstieg in die energetische Modernisierung eines Gebäudes bietet.

6. Was kostet der Energiepass?

Die Preise schwanken je nach Anbieter und Leistungsumfang. Laut der Deutschen Energie-Agentur (dena) kosten die Ausweise derzeit zwischen 100 und 300 Euro. Die bedarfsorientierte Variante, bei der ein Sachverständiger an Ort und Stelle den energetischen Zustand des Hauses ermittelt, ist dabei deutlich teurer als die verbrauchsorientierte Version, die auf Basis der Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre erstellt wird. Wichtig ist, dass die Kosten nicht auf die Mieter abgewälzt werden können.

7. Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Alle Energieausweise besitzen eine Gültigkeit von 10 Jahren. Wird das Gebäude allerdings nach der Ausstellung des Passes saniert, empfehlen die Experten von homesolute.com, sich einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen. Die Überarbeitung ist in der Regel mit geringen Kosten verbunden, da nur wenige Details geändert werden müssen.

8. Wie komme ich an einen Energieausweis?

Sowohl Architekten als auch speziell ausgebildete Handwerker wie Heizungsinstallateure oder Bau- und Haustechnikingenieure können mit entsprechender Zusatzqualifikation einen solchen Ausweis anfertigen. Sind die darin enthaltenen Angaben nicht korrekt, haftet der Aussteller. Befugte Sachverständige findet man über die dena bzw. über Architekten-, Ingenieur- oder Handwerkskammern.

9. Wie lange dauert die Erstellung?

Je nach Anbieter und gewählter Variante dauert es gewöhnlich zwischen 48 Stunden und vier Wochen, bis der Ausweis erstellt ist. Wer seine Immobilie bereits im Juli vermieten oder verkaufen möchte, sollte sich also beeilen, raten die homesolute.com-Experten.

10. Was passiert ohne Ausweis?

Der Energieausweis wird zwar zur Pflicht, so homesolute.com, aus eigenem Antrieb vorzeigen müssen ihn die Eigentümer allerdings nicht. Vermieter oder Verkäufer, welchen den Pass allerdings nicht rechtzeitig oder unvollständig zugänglich machen, riskieren ein Bußgeld von bis zu 15 000 Euro.

Quelle: homesolute.com